17. September 202615 Min.
Führerschein nach der MPU: Neuerteilung Schritt für Schritt
Das positive Gutachten ist der schwerste Teil des Weges. Der Führerschein liegt damit aber noch nicht in deiner Hand. Das Gutachten ist ein Dokument, das du bei einer Behörde einreichst, und die Fahrerlaubnisbehörde führt danach ein eigenes Verfahren durch.
Die meisten Leser kommen in einer von zwei Lagen hier an. Entweder liegt das Gutachten seit gestern auf dem Küchentisch und die Frage lautet, wie viele Wochen noch vergehen. Oder die Sperre läuft bald ab und der Arbeitsplatz hängt am Führerschein.
Auf dieser Seite steht, wann du den Antrag stellen kannst, welche Unterlagen die Fahrerlaubnisbehörde verlangt, was das kostet und ob du noch einmal zur Fahrprüfung musst. Alles, was vor dem Gutachten liegt, steht in der Ratgeber-Übersicht.
Vom Antrag zum Kartenführerschein: der Weg in acht Schritten
Welcher Weg für dich gilt, hängt an einer einzigen Frage: Bist du noch im Besitz einer Fahrerlaubnis oder nicht.
Wer die Fahrerlaubnis nicht mehr hat, stellt zuerst den Antrag. Ohne Antrag gibt es keine Anordnung, und ohne Anordnung nimmt dich keine Begutachtungsstelle an. Wer erst die Vorbereitung abschließt und dann zum Amt geht, hängt die Bearbeitungszeit der Behörde hinten an, statt sie parallel laufen zu lassen.
Wer die Fahrerlaubnis noch besitzt, überspringt Schritt 1. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet direkt an, und du hast dann erfahrungsgemäß vier bis acht Wochen Zeit. § 11 Abs. 6 Satz 2 FeV nennt keine Zahl, sondern nur „eine von ihr festgelegte Frist", und die Frist gilt für beides, die Untersuchung und die Beibringung des Gutachtens.
Die Wochenangaben sind Erfahrungswerte aus unserer Beratung, keine gesetzlichen Fristen.
Schritt 1: Antrag auf Neuerteilung bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder Stelle (§ 21 Abs. 1 Satz 1 FeV), mit Erste-Hilfe-Nachweis, Sehtest, Passbild und in der Praxis auch einem Führungszeugnis.
Schritt 2: Anordnung der Begutachtung durch die Fahrerlaubnisbehörde, mit Frist für das Gutachten.
Schritt 3: Begutachtung. Eine mündliche Rückmeldung am Ende ist unverbindlich, verbindlich ist allein das schriftliche Gutachten.
Schritt 4: Erstellung des Gutachtens, zwei bis sechs Wochen, im Schnitt drei bis vier.
Schritt 5: Zustellung an dich. Die Zustellungsart legst du vorher bei der Begutachtungsstelle fest.
Schritt 6: Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde und Prüfung, zwei bis sechs Wochen.
Schritt 7: Herstellung des Kartenführerscheins, zwei bis vier Wochen.
Schritt 8: Aushändigung, Abholung oder Versand.
Zum Führungszeugnis: Vorgeschrieben ist es nur für die Klassen D, D1, DE und D1E. In der Praxis verlangen es so viele Ämter auch bei Klasse B, dass wir jedem Klienten raten, es ungefragt mitzubringen.
Wie eine Begutachtung im Einzelnen abläuft
Warum das Gutachten allein noch keinen Führerschein bringt
Nach einer Entziehung laufen zwei getrennte Verfahren mit zwei Entscheidern. Diese Trennung ist kaum bekannt und die Frage, die uns am häufigsten gestellt wird.
Das Strafgericht entzieht die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB und setzt zugleich eine Sperre fest. Es bestimmt damit nur, ab wann eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf, nicht dass sie erteilt wird.
Erteilen muss die Fahrerlaubnisbehörde. Sie führt ein eigenes Verwaltungsverfahren und prüft die Eignung eigenständig. An die Wertung des Strafgerichts ist sie nicht gebunden. Die Bindung an die Feststellungen eines Strafurteils nach § 3 Abs. 4 StVG gilt nur im Entziehungsverfahren; im Neuerteilungsverfahren prüft die Behörde die Eignung eigenständig.
Deshalb heißt der Vorgang korrekt Neuerteilung. Daraus erklärt sich, warum Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis und Antrag verlangt werden, obwohl du jahrelang gefahren bist. Wann eine MPU angeordnet wird: Wann die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU wegen Alkohol anordnet.
Satz eins bedeutet: Die Fahrerlaubnisbehörde behandelt dich wie einen Ersterwerber. Antrag, Lichtbild und Sehtestbescheinigung sind erneut vorzulegen. Der Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe entfällt, wenn du sie bereits absolviert hast (§ 19 Abs. 2 Satz 2 FeV).
Satz zwei ist die gute Nachricht. § 15 FeV regelt die theoretische und die praktische Fahrerlaubnisprüfung. Bei der Neuerteilung gilt er gerade nicht, außer im Ausnahmefall des Absatzes 2.
Die Sperrfrist nach § 69a StGB und wann sie endet
Die Sperre beträgt nach § 69a Abs. 1 Satz 1 StGB sechs Monate bis fünf Jahre. Für immer kann das Gericht sie nach Satz 2 nur anordnen, „wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht".
Eine Besonderheit trifft Wiederholungsfälle: Nach § 69a Abs. 3 StGB beträgt das Mindestmaß ein Jahr, wenn gegen dich „in den letzten drei Jahren vor der Tat" schon einmal eine Sperre angeordnet worden ist. Maßgeblich ist der Zeitraum vor der Tat, nicht vor dem Urteil.
Zur Anrechnung sind zwei Dinge zu trennen. Die Zeit einer vorläufigen Entziehung vor der Urteilsverkündung verkürzt nach § 69a Abs. 4 StGB nur das Mindestmaß der Sperre, und dieses verkürzte Mindestmaß „darf jedoch drei Monate nicht unterschreiten". Auf die laufende Sperrfrist selbst wird nach § 69a Abs. 5 Satz 2 StGB allein die Zeit angerechnet, die nach der Urteilsverkündung verstrichen ist.
Der wichtigste Satz für deine Planung steht in Absatz 5 Satz 1: Die Sperre beginnt mit der Rechtskraft des Urteils. Nicht mit dem Tag der Tat, nicht mit der Verhandlung und nicht mit dem Einzug des Führerscheins.
Das Rechtskraftdatum ergibt sich aus dem Rechtskraftvermerk auf Urteil oder Strafbefehl. Bei einem Strafbefehl tritt die Rechtskraft erst nach Ablauf der Einspruchsfrist ein. Den Vermerk stellt das Gericht aus, das die Entscheidung getroffen hat. Wie genau du ihn anforderst und welche Fristen im Strafverfahren laufen, gehört in die Hand einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht. Für die Neuerteilung brauchst du das Dokument in jedem Fall, weil es den Sperrbeginn belegt.
Sperre vorzeitig aufheben lassen
Nach § 69a Abs. 7 StGB kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene nicht mehr ungeeignet ist. Zulässig ist das frühestens, „wenn die Sperre drei Monate, in den Fällen des Absatzes 3 ein Jahr gedauert hat". Der Fall des Absatzes 3 ist die Vorsperre aus den letzten drei Jahren vor der Tat. Die Wartezeit knüpft daran an, nicht an die Länge der aktuellen Sperre.
Das Gericht will dafür Belege sehen, keine Beteuerungen: eine laufende psychologische Vorbereitung, in der die Ursachen benannt sind, Abstinenznachweise über einen aussagekräftigen Zeitraum oder eine ärztliche Behandlung. Bloßer Zeitablauf trägt einen Antrag nicht.
Ausführlich: Voraussetzungen und Ablauf einer vorzeitigen Aufhebung.
Wo du den Antrag stellst und ab wann
Der Antrag geht nach § 21 Abs. 1 Satz 1 FeV „bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder Stelle oder der Fahrerlaubnisbehörde" ein, schriftlich oder elektronisch. Welche Stelle das konkret ist, regelt dein Bundesland. Je nach Land heißt sie Führerscheinstelle, Straßenverkehrsamt oder Ordnungsamt.
Du musst nicht warten, bis die Sperre abgelaufen ist. Nach § 20 Abs. 4 FeV ist der Antrag frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperre möglich. In diesem Fenster prüft die Fahrerlaubnisbehörde die Akte, ordnet gegebenenfalls eine MPU an und setzt dir eine Frist für das Gutachten.
Das Fenster gilt nicht nur für die strafgerichtliche Sperre, sondern auch für die verwaltungsrechtlichen Sperren nach einer Entziehung in der Probezeit (§ 2a Abs. 5 Satz 3 StVG) und wegen Punkten (§ 4 Abs. 10 Satz 1 StVG). Wer ohne laufende Sperre auf seine Fahrerlaubnis verzichtet hat, wird davon nicht erfasst.
Die Antragstellung ist ein Verwaltungsvorgang, kein Gespräch über deine Vorgeschichte. Nach § 21 Abs. 1 Satz 2 FeV kann die Behörde verlangen, dass du persönlich erscheinst. Deine Eignung ermittelt sie danach im Verfahren nach § 22 Abs. 2 FeV, nicht am Schalter.
Sofort beantragen oder abwarten? Die Entscheidung hängt an deinen Nachweisen
Ordnet die Behörde nach Prüfung der Akte eine MPU an, setzt sie dir nach § 11 Abs. 6 FeV eine Frist. Erst die Anordnung startet sie, nicht der Antrag. Legst du das Gutachten nicht fristgerecht vor, darf die Behörde nach § 11 Abs. 8 FeV auf deine Nichteignung schließen, sofern sie in der Anordnung darauf hingewiesen hat.
Daraus ergibt sich die Trennlinie unserer Beratung:
Faustregel: Zwischen Tat und Begutachtung sollten mindestens sechs Monate liegen, sonst fehlt belegbare Veränderung. Antrag also rund drei Monate davor, weil die Behörde diese Zeit für Aktenprüfung und Anordnung braucht. Bei laufendem Abstinenznachweis frühestens drei Monate vor dessen Ende.
Das gilt nur, solange keine Sperrfrist läuft. Läuft eine, geht der Antrag nach § 20 Abs. 4 FeV frühestens sechs Monate vor deren Ablauf. Bei zwölf Monaten Sperre wird ein Antrag drei Monate nach der Tat also gar nicht angenommen.
Kein Abstinenznachweis gefordert. Der frühe Antrag ist Zeitgewinn, Aktenprüfung und Anordnung laufen parallel zur Sperre.
Abstinenznachweis gefordert. Der frühe Antrag bringt nichts, die Abstinenzdauer verkürzt sich um keinen Tag.
Wer die Dauer festlegt, wird oft verwechselt. Nicht die Behörde bestimmt, wie lange deine Abstinenz laufen muss, sondern die Beurteilungskriterien. Die Behörde legt nur die Fragestellung fest. Deshalb steht bei uns die Einordnung durch einen Psychologen vor dem Start eines Abstinenzprogramms, nicht danach.
Die zweite Trennlinie verläuft entlang des Besitzes. Wer die Fahrerlaubnis noch hat, muss seltener einen Abstinenznachweis vorlegen, wer sie nicht mehr hat, wird von vielen Behörden trotzdem dazu aufgefordert. Plane im zweiten Fall damit.
Der Nachweiszeitraum ist meist der längste Posten, je nach Fragestellung sechs, zwölf oder fünfzehn Monate. Bei Punkten erwarten die Begutachtungsstellen mindestens sechs Monate zwischen letztem Delikt und positivem Gutachten. Mehr dazu: Welche Abstinenznachweise anerkannt werden.
Die Listen der Ämter weichen ab. Nach § 22 Abs. 2 FeV muss die Fahrerlaubnisbehörde ermitteln, ob Bedenken gegen deine Eignung bestehen, und holt dafür auf deine Kosten Auskünfte aus dem Fahreignungsregister und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister ein. Ein Führungszeugnis kann sie nach derselben Vorschrift von dir verlangen.
Sehtest, was verlangt wird und wie alt er sein darf
Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T genügt ein Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle, in der Regel beim Optiker. Bestanden ist er ab einer zentralen Tagessehschärfe von 0,7/0,7, Anlage 6 Nr. 1.1.
Wer den Wert nicht erreicht, darf den Test mit Sehhilfen wiederholen. Erst wenn er endgültig nicht bestanden wird, folgt eine augenärztliche Untersuchung mit einem Mindestwert von 0,5.
Entscheidend für die Planung ist § 12 Abs. 7 FeV: Die Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein. Ein alter Sehtest nützt nichts.
Für C und D gelten schärfere Werte und eine Bescheinigung oder ein Zeugnis nach Anlage 6.
Erste Hilfe, musst du den Kurs wiederholen?
In den meisten Fällen nein. Das Übergangsrecht ist eindeutig:
Wer einen vollständigen Erste-Hilfe-Kurs absolviert hat, muss ihn nicht wiederholen, egal wie lange das her ist. Der Kurs umfasst mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
Anders bei der früheren Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, dem kurzen Format für die Klasse B. § 76 Nr. 11a FeV lässt dem Wortlaut nach nur Bescheinigungen über eine Ausbildung in Erster Hilfe weitergelten. Wer nur die Unterweisung hat, muss den Kurs deshalb nachholen.
Ob dein alter Nachweis noch in der Führerscheinakte liegt, ist eine Nachfrage wert.
Muss ich die Fahrprüfung noch einmal machen?
Im Regelfall nicht. Die Verordnung nimmt die Fahrerlaubnisprüfung bei der Neuerteilung ausdrücklich aus, den Wortlaut der Ausnahme liest du gleich darunter. Eine starre Zwei-Jahres-Grenze existiert nicht, weder in der Verordnung noch in der Verwaltungspraxis.
Anknüpfungspunkt ist eine Einzelfallprognose, die die Behörde auf Tatsachen stützen muss, nicht das Bundesland und nicht die Sperrdauer. In unserer Beratungspraxis geht es dabei fast immer um eine sehr lange Zeit ohne Fahrpraxis.
Eine Faustregel aus unserer Erfahrung, ausdrücklich keine Rechtsregel: Die Fahrerlaubnisbehörden ordnen die theoretische und die praktische Prüfung praktisch immer an, wenn die Fahrerlaubnis voraussichtlich länger entzogen war, als du sie zuvor besessen hast. Wer den Führerschein zwei Jahre hatte und ihn dann für drei Jahre verliert, muss eher damit rechnen als jemand, der zwanzig Jahre gefahren ist.
Für die Planung heißt das: Stell deine Besitzdauer neben die voraussichtliche Entziehungsdauer, bevor du den Antrag stellst. Fällt der Vergleich zu deinen Ungunsten aus, gehören Theoriestoff und Fahrstunden von Anfang an in die Zeitplanung und nicht erst in die Reaktion auf die Anordnung. Bei einer Sperre von Monaten bis wenigen Jahren ist eine Anordnung erfahrungsgemäß selten, ausgeschlossen ist sie nicht.
§ 16 Abs. 1 FeV meint die theoretische, § 17 Abs. 1 FeV die praktische Prüfung. Wortgleich findet sich der Satz in § 76 Nr. 11b Satz 4 FeV.
„Ordnet an" statt „kann anordnen" bedeutet zweierlei. Liegen die Tatsachen vor, muss die Fahrerlaubnisbehörde die Prüfung anordnen. Liegen sie nicht vor, fehlt ihr die Rechtsgrundlage. Der Wortlaut verlangt Tatsachen, keine Vermutung.
Wann eine MPU auch ohne Alkohol und Drogen kommt
Ein MPU-Anlass kann auch erst im Neuerteilungsverfahren entstehen. § 20 Abs. 3 FeV stellt klar, dass die Anordnung nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 9 FeV unberührt bleibt.
Nummer 9 greift, wenn die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen war oder der Entzug auf einem Grund nach den Nummern 4 bis 7 beruhte: erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften, hohes Aggressionspotenzial, die Verwendung eines Fahrzeugs bei einer Straftat oder erhebliche Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.
Eine MPU kann also auch dann angeordnet werden, wenn es weder um Alkohol noch um Cannabis oder andere Betäubungs- und Arzneimittel geht. Was dort gefragt wird: Welche Fragen im Gespräch gestellt werden.
Was deine Zeitplanung wirklich bestimmt
Der längste Posten im Verfahren ist fast nie die Sperre, sondern die Nachweisdauer. Wer zwölf Monate Abstinenz belegen muss, kann frühestens nach zwölf Monaten zur Begutachtung, auch bei sechs Monaten Sperre.
Vier Daten musst du dafür kennen, und sie kommen aus vier verschiedenen Quellen:
Der Sperrbeginn steht nicht im Urteilstext, sondern im Rechtskraftvermerk. Nach § 69a Abs. 5 Satz 1 StGB beginnt die Sperre mit der Rechtskraft des Urteils.
Das Sperrende ergibt sich aus Sperrbeginn plus der angeordneten Dauer. War dir die Fahrerlaubnis nach der Urteilsverkündung noch vorläufig entzogen, wird diese Zeit nach § 69a Abs. 5 Satz 2 StGB eingerechnet. Die Zeit davor wird nicht eingerechnet, sie verkürzt nach Absatz 4 nur das Mindestmaß.
Der früheste Antragstermin liegt sechs Monate vor dem Sperrende, § 20 Abs. 4 FeV. Früher nimmt die Behörde den Antrag nicht an.
Der früheste Begutachtungstermin ist das Ende deiner Nachweisdauer, nicht das Sperrende. Wer die Dauer festlegt, steht weiter oben: die Beurteilungskriterien, nicht die Behörde.
Zwischen Begutachtung und Kartenführerschein liegen danach erfahrungsgemäß zwei bis sechs Wochen für das Gutachten, zwei bis sechs Wochen für die Behörde und zwei bis vier Wochen für die Herstellung der Karte.
Diese Rechnung solltest du nicht allein aufstellen. Ob eine vorläufige Entziehung anzurechnen ist, ob das Mindestmaß nach § 69a Abs. 3 StGB ein Jahr beträgt und welche Nachweisdauer deine Fragestellung verlangt, entscheidet sich am konkreten Fall. Wer sich hier um Wochen verrechnet, stellt den Antrag zu früh und zahlt die Behördengebühr zweimal.
Innerhalb des Gebührenrahmens setzt jedes Amt nach Aufwand fest, verbindlich ist die Auskunft deines Amtes. Alle Kosten im Überblick: Was eine MPU insgesamt kostet.
Zwei Fehler, die nach dem Gutachten noch alles verzögern
Fehler 1: Die Sperrzeit ungenutzt verstreichen lassen. Der Nachweiszeitraum kann während der Sperre laufen; wer erst nach Sperrende beginnt, hängt ihn komplett hinten an. Was in dieser Zeit sonst noch möglich ist und wann sich ein Antrag auf vorzeitige Aufhebung rechnet, steht im Ratgeber Sperrfrist verkürzen.
Fehler 2: Eine Kursempfehlung im Gutachten als Niederlage verbuchen. Empfiehlt dir das Gutachten statt der Eignung einen Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung, ist das ein eigener Weg. Nach § 11 Abs. 10 FeV genügt dann in der Regel eine Teilnahmebescheinigung statt eines zweiten Gutachtens.
§ 11 Abs. 10 FeV nennt dafür vier Voraussetzungen: ein nach § 70 anerkannter Kurs, die Empfehlung im Gutachten, dass du nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis bist, und die Zustimmung der Behörde vor Kursbeginn. War die Begutachtung nach § 4 Abs. 10 Satz 4 StVG oder nach § 11 Abs. 3 Nr. 4 bis 7 FeV angeordnet, findet die Regelung nach Satz 2 keine Anwendung, der Kursweg ist dann versperrt. Einzelheiten: Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung.
Bei negativem Gutachten: Was nach einem negativen Gutachten möglich ist.
Stand der Rechtslage und verwendete Quellen
Rechtsstand: 29.08.2026. Fahrerlaubnisrecht ändert sich, und die Praxis der einzelnen Behörden weicht innerhalb dieses Rahmens ab. Verbindlich ist die Auskunft der für dich zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlagen: §§ 11, 12, 15, 16, 17, 19, 20, 21, 22, 48 und 76 sowie die Anlagen 3, 6 und 8a der Fahrerlaubnis-Verordnung, §§ 69 und 69a des Strafgesetzbuches, §§ 2, 2a, 3 und 4 des Straßenverkehrsgesetzes. Alle Wortlaute sind am amtlichen Volltext geprüft.
Nicht Gegenstand dieses Ratgebers sind das Straf- und das Bußgeldverfahren, das Gebührenrecht im Einzelnen und die anwaltliche Vertretung. Dafür ist eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt zuständig.
Erfahrungswerte zu Bearbeitungsdauern, Zustellung und Antragszeitpunkt stammen aus der Beratungspraxis von MPU Guru und sind im Text gekennzeichnet.
Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die Vertretung gegenüber Gericht und Behörde ist eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt zuständig.
Das Wichtigste in Kürze
Nach Ablauf der gerichtlichen Sperre bekommst du den Führerschein nicht automatisch zurück. Du musst die Neuerteilung selbst beantragen.
Dabei gelten die Vorschriften für die Ersterteilung: Antrag, Lichtbild und Sehtest sind erneut vorzulegen. Auf den Erste-Hilfe-Nachweis wird bei der Neuerteilung verzichtet, wenn du die Schulung schon einmal besucht hast (§ 19 Abs. 2 Satz 2 FeV).
Beantragen kannst du frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperre (§ 20 Abs. 4 FeV). Ob dieser Termin auch der beste ist, hängt an den geforderten Abstinenznachweisen.
Eine erneute Fahrerlaubnisprüfung ist die Ausnahme, die Behörde muss sie auf Tatsachen stützen.
Der Sehtest darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein, ein vollständiger Erste-Hilfe-Kurs gilt unbefristet.
Zwischen Gutachten und Kartenführerschein liegen erfahrungsgemäß vier bis zehn Wochen.
Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung. § 15 findet vorbehaltlich des Absatzes 2 keine Anwendung.
Diese Unterlagen brauchst du für den Antrag
| Unterlage | Pflicht oder Behördenpraxis | Worauf du achten musst |
|---|---|---|
| Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt | Pflicht, § 21 Abs. 3 Nr. 1 FeV | in der Praxis Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde |
| Biometrisches Lichtbild | Pflicht, § 21 Abs. 3 Nr. 2 FeV | nach der Passverordnung |
| Sehtestbescheinigung | Pflicht für AM, A1, A2, A, B, BE, L, T, § 21 Abs. 3 Nr. 3 FeV | max. zwei Jahre alt, § 12 Abs. 7 FeV |
| Schulung in Erster Hilfe nach § 19 FeV | Pflicht, § 21 Abs. 3 Nr. 5 FeV | gilt unbefristet, § 76 Nr. 11a FeV |
| Strafbefehl oder Urteil mit Rechtskraftvermerk | in der Praxis verlangt | zeigt den Sperrbeginn |
| MPU-Gutachten | beizubringen, sobald angeordnet, § 11 Abs. 6 Satz 2 FeV | eine Formvorgabe nennt die Verordnung nicht, die Ämter verlangen in der Praxis das Original. Zustellungsart vorab festlegen |
| Führungszeugnis | nur D, D1, DE, D1E, § 21 Abs. 3 Nr. 6 FeV | Fahrgastbeförderung: § 48 FeV |
Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als Nachweis im Sinne des § 21 Absatz 3 Nummer 5.
Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.
Was die Neuerteilung kostet, ohne Vorbereitung gerechnet
| Posten | Kosten | Anmerkung |
|---|---|---|
| Gebühr der Fahrerlaubnisbehörde für die Neuerteilung | 33,20 bis 256,00 Euro | amtliche Gebühr, zuzüglich Auslagen. In der Praxis meist 60 bis 350 Euro, weil die Ämter mehrere Tatbestände abrechnen |
| Sehtest bei einer anerkannten Sehteststelle | rund 6,50 Euro | amtlich festgelegt, bundesweit einheitlich |
| Führungszeugnis, falls verlangt | 13,00 Euro | vorgeschrieben für D, D1, DE und D1E, in der Praxis auch bei Klasse B verlangt |
| Erste-Hilfe-Kurs, falls nötig | Kursgebühr des Anbieters | entfällt bei gültigem Nachweis |
| Biometrisches Lichtbild | Preis des Fotostudios | nach der Passverordnung |
| Begutachtung | frei kalkuliert, keine Gebührenordnung | hängt an der Fragestellung, die Preise der Stellen unterscheiden sich |
| Abstinenznachweise | Preis des Anbieters | Haaranalyse oder Urinscreening |
Verfahren und Fristen
Bekomme ich den Führerschein nach bestandener MPU automatisch zurück?
Nein. Das Gericht setzt mit der Sperre nur fest, ab wann erteilt werden darf. Erteilen muss die Fahrerlaubnisbehörde, und sie wird nur auf Antrag tätig.
Wie lange dauert es vom Gutachten bis zum Kartenführerschein?
Erfahrungsgemäß vier bis zehn Wochen: zwei bis sechs Wochen Behördenprüfung, zwei bis vier Wochen Kartenherstellung.
Wann kann ich den Antrag stellen?
Frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperre, § 20 Abs. 4 FeV. Ob das auch der beste Termin ist, hängt an den geforderten Abstinenznachweisen.
Wie lange ist mein MPU-Gutachten gültig?
Eine Gültigkeitsdauer ist nicht geregelt. Die Fahrerlaubnisbehörde muss nach § 22 Abs. 2 FeV aber selbst ermitteln, ob Bedenken gegen deine Eignung bestehen. Je älter das Gutachten, desto eher stellt sie Rückfragen.
Kann die Behörde die Neuerteilung trotz positivem Gutachten ablehnen?
Ja. Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt die Eignung eigenständig (§ 22 Abs. 2 FeV); das Gutachten ist Beweismittel, keine Bindung.
Unterlagen, Prüfung und Klassen
Muss ich nach dem Führerscheinentzug die Fahrprüfung noch einmal machen?
Im Regelfall nicht. Die Neuerteilung nimmt die Prüfung aus. Angeordnet wird sie nur, wenn Tatsachen dafür sprechen, dass Kenntnisse oder Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Ab wie vielen Jahren ohne Fahrerlaubnis kommt eine erneute Prüfung?
Eine Jahresgrenze gibt es nicht. Maßgeblich ist eine Prognose, die die Behörde auf Tatsachen stützen muss.
Brauche ich einen neuen Sehtest?
In aller Regel ja, nicht älter als zwei Jahre.
Muss ich den Erste-Hilfe-Kurs wiederholen?
Eine Bescheinigung über eine vollständige Ausbildung in Erster Hilfe gilt unbefristet, § 76 Nr. 11a FeV. Wer nur die alte Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen hat, muss den Kurs nachholen, weil die Übergangsvorschrift nur die Ausbildung erfasst.
Bekomme ich meine alte Klasse 3 wieder?
Nach § 76 Nr. 11b Satz 1 FeV im Umfang der Anlage 3 FeV, bei Klasse 3 differenziert nach Ausstellungsdatum.
Gibt es einen vorläufigen Nachweis, solange die Karte hergestellt wird?
Eine befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a FeV sieht § 22 Abs. 4 FeV nur für den Fall vor, dass du noch die Prüfung nach § 15 FeV ablegen musst. Im Regelfall der Neuerteilung ohne erneute Prüfung greift das nicht. Ob dein Amt trotzdem etwas ausstellt, klärst du beim Antrag.
Der Behördenweg ist der planbare Teil
Antrag, Unterlagen, Fristen und Gebühren lassen sich abarbeiten. Offen bleibt die Frage davor: welche Fragestellung dich erwartet, wie lange deine Nachweise laufen und was bis zur Begutachtung zu tun ist.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir kurz die Eckdaten deines Falls und vereinbaren das Kennenlerngespräch. Dort ordnen wir dann Fristen und Nachweiszeiten und sagen dir, welche Spannen realistisch sind. Beide Gespräche kosten nichts, und bewertet wirst du dabei nicht.
Die inhaltliche Vorbereitung auf die Begutachtung übernehmen bei MPU Guru Psychologen.
Erreichbar sind wir Montag bis Freitag von 10 bis 20 Uhr. Wenn du tagsüber nicht telefonieren kannst, schreib uns per WhatsApp oder hinterlass eine Wunschzeit für einen Rückruf. Wir melden uns spätestens am nächsten Tag.