Im Gegensatz zum Missbrauch ist die Abhängigkeit ein fortgeschrittener Zustand, bei dem der Konsum nicht mehr selbstbestimmt gesteuert werden kann. Das bedeutet: Die betroffene Person braucht die Substanz, um sich „normal“ zu fühlen, oder um unangenehme Zustände wie Nervosität, Leere oder Entzugssymptome zu vermeiden. Der Konsum geschieht oft nicht mehr aus Genuss, sondern aus einem inneren Zwang heraus. Typische Anzeichen einer Abhängigkeit, wie sie z. B. im ICD-10 beschrieben werden, sind unter anderem: eine eingeschränkte Kontrolle über Beginn, Menge und Ende des Konsums, Entzugserscheinungen, wenn die Substanz nicht mehr genommen wird und der zunehmende Verlust anderer Interessen, weil sich das Leben immer stärker um den Konsum dreht. Hinzu kommen in der Regel körperliche, psychische und/oder soziale und berufliche Konsequenzen aufgrund des Konsums. Eine Abhängigkeitsdiagnose lässt begründete Zweifel an der Fahreignung zu, ist aber kein dauerhaftes Urteil gegen den Besitz einer Fahrerlaubnis: Wer eine Abhängigkeit offen anerkennt und glaubhaft zeigt, dass er oder sie heute stabil abstinent lebt, kann die Fahreignung unter bestimmten Bedingungen wiedererlangen. Dabei wird besonders geprüft, ob die Person ihr Verhalten ehrlich aufgearbeitet hat, sich mit den Ursachen der Sucht auseinandergesetzt hat und heute über ein stabiles Rückfallvermeidungskonzept verfügt.
Abstinenzzeit: 15 Monate für Alkohol und Drogen