9. September 20269 Min.
Alkohol am Steuer: Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ab 0,5 Promille ist Alkohol am Steuer eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Ab 1,1 Promille gehen die Gerichte beim Führen eines Kraftfahrzeugs von absoluter Fahruntüchtigkeit aus, dann ist es eine Straftat, auch ohne jeden Fahrfehler. Dazwischen entscheidet nicht der gemessene Wert, sondern das dokumentierte Verhalten: Schon ab 0,3 Promille wird eine Straftat daraus, wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall dazukommen. Beide Werte stammen aus der ständigen Rechtsprechung und stehen so in keinem Paragrafen.
Diese Einordnung ist keine Formsache. An ihr hängt, ob dein Führerschein nach ein bis drei Monaten von selbst zurückkommt oder ob deine Fahrerlaubnis erlischt und neu erteilt werden muss.
Und selbst das ist noch nicht die Frage nach der MPU. Darüber entscheidet weder die Bußgeldstelle noch das Strafgericht, sondern die Fahrerlaubnisbehörde, in einem dritten Verfahren und oft Monate nach dem Urteil. Dieser Ratgeber trennt die drei Ebenen.
Ab 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG
§ 24a StVG ist die Vorschrift für Alkohol am Steuer unterhalb der Strafbarkeit. Drei Merkmale machen sie aus, und alle drei überraschen Betroffene.
Erstens greift sie bei 0,5 Promille im Blut oder 0,25 mg/l in der Atemluft. Beide Werte stehen gleichberechtigt nebeneinander, einer von beiden genügt. Zweitens genügt Fahrlässigkeit: Wer sich verschätzt hat, erfüllt den Tatbestand genauso wie jemand, der bewusst gefahren ist. Das gilt auch für Restalkohol am Morgen danach. Drittens ist kein Fahrfehler nötig, auch eine Routinekontrolle genügt.
Eine Ordnungswidrigkeit ist kein Strafverfahren. Du bekommst keinen Eintrag ins Führungszeugnis und bist nicht vorbestraft. Das Verfahren führt die Verwaltungsbehörde, nicht die Staatsanwaltschaft.
Was auf einen Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze folgt
Ein Verstoß nach § 24a StVG wird mit einer Geldbuße geahndet, bringt zwei Punkte im Fahreignungsregister und in der Regel ein Fahrverbot. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 gilt § 24c StVG: ein Punkt, dazu in der Probezeit ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre. Wie hoch die Geldbuße ausfällt, entscheidet die Bußgeldstelle. Das ist ein eigenes Verfahren und gehört in die Hand eines Anwalts für Verkehrsrecht.
Ab 0,3 Promille: wann aus der Fahrt eine Straftat wird
Die 0,3 Promille sind keine feste Grenze wie die 0,5 Promille, sondern eine Schwelle aus der Rechtsprechung. Ab diesem Wert lässt sich überhaupt erst nachweisen, dass jemand nicht mehr sicher fahren konnte. Der Grund liegt im Wortlaut von § 316 StGB: Die Vorschrift knüpft nicht an einen Wert an, sondern an die Unfähigkeit, das Fahrzeug sicher zu führen. Diese Unfähigkeit muss sich zeigen, und zwar in dem, was Polizei und Arzt dokumentieren.
Umgekehrt gilt dieselbe Logik: Ein leerer Bericht bei hohem Wert ist kein Vorteil. Bei wem trotz hoher Blutalkoholkonzentration äußerlich nichts auffällt, bei dem ist eine über längere Zeit aufgebaute Alkoholgewöhnung zu erwarten, und die entsteht nicht an einem einzelnen Abend. Das heißt nicht, dass dein Fall verloren ist. Es heißt, dass die Behörde genauer hinsieht und dass dieser Punkt in deiner Vorbereitung vorkommen muss.
Ab 1,1 Promille: Straftat ohne Wenn und Aber
Ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration gehen die Gerichte beim Führer eines Kraftfahrzeugs von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Das ist ständige Rechtsprechung und steht so in keinem Paragrafen. Danach hilft kein Gegenbeweis, es gibt keine Ausnahme bei hoher Alkoholgewöhnung, und es spielt keine Rolle, ob du sicher gefahren bist. Bestraft wird nach § 316 StGB.
Ein häufiger Irrtum gehört hier ausgeräumt: Die viel zitierten 1,6 Promille sind nicht die strafrechtliche Grenze. Sie stammen aus dem Fahrerlaubnisrecht und betreffen die MPU. Strafrechtlich liegt die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille. Wer beide Zahlen verwechselt, unterschätzt seinen Fall um eine ganze Kategorie.
In dieser Vorschrift steht keine einzige Promillezahl. Die Werte 0,3 und 1,1 stammen ausschließlich aus der Rechtsprechung, und genau deshalb gibt es zwei verschiedene Wege in die Strafbarkeit. Der letzte Halbsatz zählt ebenfalls: Die Vorschrift tritt zurück, sobald § 315a oder § 315c StGB eingreift. Und Absatz 2 stellt klar, dass auch die fahrlässige Trunkenheitsfahrt strafbar ist.
Gefährdung des Straßenverkehrs: wann § 315c StGB statt § 316 StGB greift
Beide Vorschriften unterscheiden sich in einem einzigen, aber entscheidenden Punkt. Auf der Alkoholspur verlangt § 315c zusätzlich zur Fahruntüchtigkeit eine konkrete Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder von fremden Sachen von bedeutendem Wert. Ohne Fahruntüchtigkeit genügt dort auch ein Unfall nicht.
Konkrete Gefahr heißt: Es muss beinahe etwas passiert sein. Ein Beinahe-Unfall genügt, ein tatsächlicher Schaden erst recht. Eine abstrakte Gefahr reicht nicht. Zwei Punkte werden in der Praxis falsch verstanden: Dein eigenes Fahrzeug zählt nicht als fremde Sache, und die gefährdete Sache muss einen bedeutenden Wert haben. Wo diese Grenze verläuft, bestimmt die Rechtsprechung, und sie hebt den Betrag laufend an.
Der Strafrahmen liegt bei Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, bei nur fahrlässig herbeigeführter Gefahr bis zu zwei Jahren. Sobald zur Trunkenheitsfahrt ein Unfall mit Fremdschaden kommt, verschiebt sich alles: das Strafmaß, die Sperrfrist und die Ausgangslage in der späteren Begutachtung.
Der Unterschied, der wirklich zählt: Fahrverbot oder Entziehung
Beim Fahrverbot bleibt deine Fahrerlaubnis bestehen, du darfst nur währenddessen nicht fahren. Bei der Entziehung existiert sie nicht mehr. Diese Unterscheidung ist die wichtigste in diesem Ratgeber.
Das Fahrverbot nach § 25 StVG dauert einen bis drei Monate. Der Führerschein wird für diese Dauer amtlich verwahrt und danach zurückgegeben.
Bei einer Straftat entzieht das Strafgericht die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB. Bei einer Trunkenheitsfahrt ist das der gesetzlich vorgesehene Regelfall, nicht die Ausnahme. Dazu setzt das Gericht eine Sperre von sechs Monaten bis fünf Jahren fest, mindestens ein Jahr, wenn in den letzten drei Jahren vor der Tat bereits einmal eine Sperre angeordnet worden ist. Nach Ablauf bekommst du nichts zurück, sondern beantragst eine neue Fahrerlaubnis.
Wenn dein Beruf am Führerschein hängt, ist das der Unterschied zwischen einer kurzen Überbrückung und einer langen Planung. Rechne außerdem damit, dass es früher ernst wird als gedacht: Die Fahrerlaubnis kann schon vor dem Urteil vorläufig entzogen werden.
Was passiert nach Ablauf der Sperre?
Beim Fahrverbot ist die Sache einfach. Es läuft ab, du bekommst deinen Führerschein zurück, die Fahrerlaubnis hat durchgehend bestanden. Bei der Entziehung ist es anders: Hier existiert keine Fahrerlaubnis mehr, die zurückkommen könnte. Das Gericht setzt nur fest, ab wann eine neue erteilt werden darf. Erteilen muss sie die Fahrerlaubnisbehörde, und die prüft nach § 20 Absatz 1 FeV nach denselben Maßstäben wie bei einer Ersterteilung.
Was wir in der Beratung dazu sehen: Der Antrag auf Neuerteilung ist der Schritt, der unterschätzt wird. Ohne ihn ergeht keine Anordnung und passiert nichts, auch nach Jahren nicht. Mit ihm setzt die Behörde eine Frist für das Gutachten. Wer den Antrag stellt, bevor ein geforderter Abstinenznachweis läuft, gerät unter Fristdruck.
Die zweite Sache, die Zeit kostet: die Akteneinsicht. Sie steht dir selbst zu, soweit du sie zur Wahrnehmung deiner rechtlichen Interessen brauchst. Die Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß zwei bis vier Wochen, und sie gehört an den Anfang. Wer sie erst beantragt, nachdem er der Behörde eine Begutachtungsstelle benannt hat, verliert genau die Wochen, die die Vorbereitung am dringendsten braucht.
Was davon zur MPU führt, und wer darüber entscheidet
Weder das Strafgericht noch die Bußgeldstelle ordnet eine MPU an. Das tut allein die Fahrerlaubnisbehörde, in einem eigenen Verwaltungsverfahren und häufig Monate nach dem Urteil. Deshalb kann eine strafrechtlich längst abgeschlossene Sache trotzdem in einer MPU-Anordnung enden.
Maßgeblich ist § 13 FeV. Satz 1 Nummer 1 betrifft das ärztliche Gutachten bei Annahme von Alkoholabhängigkeit. Für das medizinisch-psychologische Gutachten nennt Satz 1 Nummer 2 fünf Buchstaben: Anzeichen für Alkoholmissbrauch, wiederholte Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss, eine Fahrt ab 1,6 Promille, eine frühere Entziehung aus einem dieser Gründe und der Auffangfall, ob Missbrauch oder Abhängigkeit nicht mehr besteht.
Wie oft es dazu kommt, zeigt die Statistik der Bundesanstalt für Straßenwesen: Von den 75.257 Begutachtungen im Jahr 2024 entfielen rund 43 Prozent auf Alkohol-Fragestellungen, also etwa 32.000 Fälle. Die Zahl umfasst alle Begutachtungen eines Jahres, auch Wiederholungen.
Eine Präzisierung, die kaum jemand sauber hat: Die Norm steht im Abschnitt über die Erteilung. Besitzt du deine Fahrerlaubnis noch, gilt sie über § 46 Absatz 3 FeV entsprechend. Die Behörde darf also auch dann prüfen, wenn dir niemand etwas entzogen hat.
Was jetzt zu tun ist
- Schreiben identifizieren. Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid oder Strafbefehl, davon hängt alles Weitere ab. Notiere sofort, wann das Schreiben zugestellt wurde. Die Einspruchsfristen sind kurz.
- Nichts unterschreiben und keine Angaben zur Sache machen, bevor du die Akte kennst. Eine spontane Erklärung kann später in der Führerscheinakte landen.
- Akteneinsicht beantragen. Das darfst du selbst. Wichtig sind der Polizeibericht mit dem Torkelbogen und der Ärztliche Untersuchungsbericht.
- Prüfen, ob eine Voreintragung im Fahreignungsregister besteht. Daran hängt, ob eine wiederholte Zuwiderhandlung vorliegt.
- Erst danach entscheiden, ob und wann ein Abstinenznachweis beginnt. Ein Urinprogramm zählt ab dem Tag der Anmeldung, eine Haaranalyse ab dem letzten Konsum, braucht aber rund vier Wochen, bis genug Haar nachgewachsen ist.
- Wenn eine Anordnung kommt, die Frist prüfen und eine Verlängerung immer schriftlich beantragen, statt die Frist verstreichen zu lassen.
Rechtsstand und Quellen
Dieser Ratgeber gibt die Rechtslage mit Rechtsstand 29.08.2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die strafrechtliche Verteidigung ist ein Anwalt zuständig, für die Eignungsfrage arbeitet MPU Guru mit Psychologen.
Normen: § 24a, § 24c, § 25, § 2a und § 4 StVG, § 316, § 315c, § 69 und § 69a StGB, § 13, § 20, § 40 mit Anlage 13 und § 46 FeV. Fachliche Grundlage: Beurteilungskriterien, 5. Auflage, DGVP und DGVM. Bundesanstalt für Straßenwesen, Pressemitteilung 10/2025 vom 17.12.2025, abgerufen am 29.08.2026.
Das Wichtigste in Kürze
Ab 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Bußgeld, 2 Punkte, in der Regel ein Fahrverbot, kein Eintrag im Führungszeugnis.
Ab 0,3 Promille: Straftat nach § 316 StGB, wenn Ausfallerscheinungen, Fahrfehler oder ein Unfall hinzukommen. Den Wert zieht die Rechtsprechung, die Norm nennt keine Zahl.
Ab 1,1 Promille am Steuer eines Kraftfahrzeugs: Straftat, auch ohne Fahrfehler. Auch diese Grenze steht in keinem Paragrafen.
Bei konkreter Gefährdung greift § 315c StGB mit höherem Strafrahmen.
Ordnungswidrigkeit heißt Fahrverbot, die Fahrerlaubnis bleibt. Straftat heißt im Regelfall Entziehung durch das Gericht, dann erlischt sie.
Über die MPU entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde eigenständig. Zwei getrennte Alkoholfahrten genügen ihr dafür, auch ohne Strafverfahren.
Die Schwellen im Überblick
| Blutalkohol | Rechtliche Einordnung | Voraussetzung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| kein Grenzwert in der Probezeit und unter 21 | Ordnungswidrigkeit | Alkohol oder THC während der Fahrt zu sich genommen oder die Fahrt unter deren Wirkung angetreten | § 24c StVG |
| ab 0,3 Promille | Straftat | Ausfallerscheinungen, Fahrfehler oder Unfall, relative Fahruntüchtigkeit | § 316 StGB, Wert aus der Rechtsprechung |
| ab 0,5 Promille | Ordnungswidrigkeit | keine, der Wert allein genügt beim Führen eines Kraftfahrzeugs | § 24a Absatz 1 StVG |
| ab 1,1 Promille am Steuer eines Kraftfahrzeugs | Straftat | keine, der Wert allein genügt, absolute Fahruntüchtigkeit | § 316 StGB, Wert aus der Rechtsprechung |
| Fahruntüchtigkeit plus konkrete Gefährdung | Straftat mit höherem Strafrahmen | Fahruntüchtigkeit und Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert | § 315c StGB |
| ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad | Straftat | absolute Fahruntüchtigkeit für Radfahrer | § 316 StGB, Wert aus der Rechtsprechung |
Was als alkoholbedingteAusfallerscheinunggilt
Was im Bericht auftaucht
Wie es typischerweise formuliert ist
unsichere Fahrlinie
Fahren in Schlangenlinien, Streifen des Bordsteins
Verstöße durch Unaufmerksamkeit
Fahren ohne Licht, Überfahren des Rotlichts
unsicheres Anhalten
verzögerte Reaktion auf das Haltesignal, Anhalten in zweiter Reihe
Unfall oder Beinahe-Unfall
Auffahren, Streifen eines geparkten Fahrzeugs
Gangbild
schwankender Gang, torkelnd
Sprache
lallende, verwaschene Aussprache
Augen
gerötete Bindehäute, glasiger Blick
Orientierung und Tests
Gang- und Drehtest, Orientierungsschwierigkeiten
Diese Übersicht ist Beratungserfahrung aus Polizeiberichten und Ärztlichen Untersuchungsberichten. Welches Gewicht eine einzelne Feststellung im Verfahren bekommt, entscheidet das Gericht.
Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.
Ordnungswidrigkeit und Straftat im direkten Vergleich
| Merkmal | Ordnungswidrigkeit § 24a StVG | Straftat § 316 oder § 315c StGB |
|---|---|---|
| Verfahren führt | die Bußgeldstelle | die Staatsanwaltschaft, Entscheidung durch das Gericht |
| Deine Post heißt | Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid | Strafbefehl oder Anklageschrift |
| Sanktion | Geldbuße | Geldstrafe in Tagessätzen oder Freiheitsstrafe |
| Punkte im Fahreignungsregister | 2 | 3 bei Entziehung oder isolierter Sperre, sonst 2 |
| Folge für den Führerschein | Fahrverbot, 1 bis 3 Monate | im Regelfall Entziehung |
| Rückkehr | automatisch nach Ablauf | nur über Neuerteilung |
| Führungszeugnis | kein Eintrag | je nach Höhe der Strafe möglich |
| Eignungsbeurteilung durch die Behörde | möglich, sobald der Behörde Tatsachen bekannt werden | im Neuerteilungsverfahren stets, eine MPU aber nur unter den Voraussetzungen des § 13 FeV |
Häufige Fragen zu Alkohol am Steuer
Ab wie viel Promille ist Alkohol am Steuer eine Straftat?
Am Steuer eines Kraftfahrzeugs ab 1,1 Promille, das ist die absolute Fahruntüchtigkeit. Ab 0,3 Promille wird es zur Straftat, sobald Ausfallerscheinungen, Fahrfehler oder ein Unfall dokumentiert sind. Rechtsgrundlage ist § 316 StGB. Beide Werte stammen aus der Rechtsprechung, die Vorschrift selbst nennt keine Zahl.
Ist 0,5 Promille eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit?
Eine Ordnungswidrigkeit, solange du unauffällig gefahren bist. Du bist nicht vorbestraft und bekommst keinen Eintrag ins Führungszeugnis. Bußgeld und zwei Punkte fallen trotzdem an, dazu in der Regel ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entziehung?
Beim Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, der Führerschein kommt nach ein bis drei Monaten von selbst zurück. Bei der strafgerichtlichen Entziehung erlischt sie mit der Rechtskraft des Urteils, § 69 Absatz 3 Satz 1 StGB. Danach hilft nur die Neuerteilung durch die Behörde.
Führt eine Ordnungswidrigkeit zur MPU?
Einmalig in der Regel nicht. Zweimal ab 0,5 Promille schon, denn § 13 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b FeV verlangt nur wiederholte Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss, keinen bestimmten Promillewert und kein Strafverfahren.
Zählen zwei Alkoholfahrten am selben Abend als wiederholte Zuwiderhandlung?
Regelmäßig nicht. Die Rechtsprechung verlangt zwei vom Geschehensablauf her eigenständige Lebenssachverhalte. Ein kurzer Einkauf zwischendurch macht daraus keine zwei Vorfälle. Zwischen zwei getrennten Fahrten dürfen dagegen Jahre liegen, solange beide im Register stehen.
Du weißt jetzt, in welcher Kategorie dein Fall liegt
Was du damit noch nicht weißt, ist, welcher Weg für dich gilt. Das entscheidet sich an deinem Registerstand, am Polizeibericht und daran, ob eine Voreintragung mitzählt. Wir sichten deine Unterlagen und sagen dir, welcher Weg zur MPU bei dir realistisch offensteht. Wenn bei dir gerade nichts zu tun ist, sagen wir dir das genauso deutlich.