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13. September 202612 Min.

Kiffen und Autofahren: Grenzwert, Strafe und MPU

Kiffen und Autofahren: die Zahl und was sie wirklich bedeutet

Seit dem 22. August 2024 gilt im Straßenverkehrsgesetz ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Tetrahydrocannabinol im Blutserum. Wer mit diesem Wert oder darüber ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Was die Norm genau sagt, steht gleich darunter.

Der Wert entscheidet über das Bußgeld. Über deinen Führerschein entscheidet er nicht automatisch, sondern die Fahrerlaubnisbehörde, nach eigenen Maßstäben und in einem eigenen Verfahren.

Welche Schwellen dort gelten und welche Befundwerte eine Begutachtung auslösen, steht weiter unten mit Zahlen.

Was § 24a StVG wirklich sagt. § 24a Absatz 1a StVG bestimmt, dass ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,5 Nanogramm pro Milliliter oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum hat. Vier Punkte daraus erzeugen den meisten Streit. Erstens genügt Fahrlässigkeit. Zweitens wird Blutserum gemessen, nicht Vollblut; Zahlen aus Foren meinen oft ein anderes Messmedium. Drittens verlangt der Tatbestand keine Ausfallerscheinung, du kannst unauffällig fahren und ihn erfüllen. Viertens wird der Wert über eine Blutprobe festgestellt, ein positiver Speicheltest ist nur ein erster Hinweis.

Warum gestern gekifft heute noch reichen kann

Rausch und Nachweis laufen bei Cannabis nicht synchron. Nach dem Rauchen fällt der THC-Wert zunächst schnell ab, Halbwertszeit rund 1,3 bis 1,6 Stunden über die folgenden fünf bis acht Stunden. Danach zieht sich der Abbau in die Länge: Die terminale Halbwertszeit liegt über 24 Stunden und reicht bei chronischem Konsum in den Bereich von Tagen.

Eine Wartezeit, die sich aus einer Konsummenge errechnen ließe, gibt es deshalb nicht. Ein Rückrechnungsmodell wie bei Alkohol existiert nicht.

Genau hier scheitern die meisten Betroffenen: Sie fühlen sich nüchtern und liegen messtechnisch trotzdem über dem Grenzwert. Die einzige Regel, die trägt, heißt an Fahrtagen kein Konsum.

THC-COOH ist etwas anderes. Dieses Abbauprodukt sagt nichts über eine aktuelle Beeinträchtigung, erlaubt aber eine grobe Einschätzung der Konsumintensität. Daran misst die Fahrerlaubnisbehörde, ob sie von häufigem Konsum ausgeht.

Nachweisfenster in Blut, Urin und Haar findest du im Beitrag zu den Nachweiszeiten von Cannabis.

Eine Auffälligkeit auf dem Fahrrad kann dich die Fahrerlaubnis fürs Auto kosten: Über § 3 Absatz 2 FeV gelten für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge dieselben Begutachtungsregeln. Werden dabei Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen deine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen, gelten die §§ 11 bis 14 FeV auch für deine Fahrerlaubnis, § 46 Absatz 3 FeV. Fällt das Gutachten negativ aus, wird sie nach § 46 Absatz 1 FeV entzogen.

Für Fahranfänger gilt: Verstöße allein gegen das Cannabisverbot der Probezeit zählen bei einer Anordnung wegen wiederholter Fahrten nicht mit (§ 13a Satz 2 FeV).

Zwei Behörden, zwei Verfahren, zwei Ergebnisse

Nach einer Cannabisfahrt laufen zwei Verfahren, die nichts miteinander zu tun haben. Genau dort hören die meisten Informationen auf.

Das erste Verfahren führt die Bußgeldstelle. Am Ende stehen Geldbuße, Punkte und ein befristetes Fahrverbot.

Das zweite Verfahren führt die örtliche Fahrerlaubnisbehörde. Sie erhält eine Mitteilung über den Vorfall, unabhängig vom Ausgang des Bußgeldverfahrens, prüft deine Fahreignung nach eigenen Regeln und kann dir die Fahrerlaubnis entziehen, wenn ein angeordnetes Gutachten negativ ausfällt oder gar nicht kommt.

Die Grenze für die Fahrerlaubnisbehörde sind die Tilgungsfristen des Fahreignungsregisters, § 29 StVG. Das Bußgeld bezahlt zu haben heißt also nicht, dass die Sache erledigt ist. Der Brief der Behörde kommt oft Monate später.

Vom Kontrollpunkt bis zur Entscheidung über den Führerschein

Gemeinsamer Anfang

  • 1. Polizeikontrolle, Speichelvortest positiv
  • 2. Blutentnahme, toxikologisches Gutachten mit THC- und THC-COOH-Wert

Strang A, Bußgeldstelle

  • 3a. Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Einspruch
  • 4a. Geldbuße, Punkte, befristetes Fahrverbot
  • Abzweig bei Fahrunsicherheit: Strafverfahren, vorläufige Entziehung, Sperrfrist

Strang B, Fahrerlaubnisbehörde

  • 3b. Mitteilung, Eignungsprüfung nach § 13a FeV
  • 4b. Drei Ausgänge: keine Maßnahme, ärztliches Gutachten bei Verdacht auf Abhängigkeit, MPU bei Anzeichen für Cannabismissbrauch
  • 5b. Gutachten positiv: Fahrerlaubnis bleibt bestehen
  • 6b. Gutachten negativ oder nicht vorgelegt: Entziehung

Beide Stränge laufen unabhängig voneinander, mit eigenen Fristen und eigenem Ausgang.

Was sich mit § 13a FeV geändert hat

Vor April 2024 schloss regelmäßiger Cannabiskonsum die Fahreignung praktisch aus, und bei gelegentlichem Konsum mit einer Cannabisfahrt führten zusätzliche Faktoren wie Kontrollverlust regelmäßig zur Überprüfung der Fahreignung.

Mit der Teillegalisierung wurde § 13a FeV eingeführt und Anlage 4 Nummer 9.2.1 FeV neu gefasst. Seitdem stellt regelmäßiger Konsum die Eignung nicht mehr von vornherein in Frage, und eine einzelne Fahrt über 3,5 ng/ml spricht nicht mehr automatisch gegen das Trennvermögen.

Das ist keine Entwarnung. Der Gesetzgeber hat mit § 13a Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a FeV einen Auffangtatbestand geschaffen, der greift, wenn sonstige Tatsachen Cannabismissbrauch nahelegen. Die Anordnung ist dadurch seltener und zugleich begründungsbedürftiger geworden.

Bei Alkohol gibt es mit 1,6 Promille Blutalkohol oder 0,8 mg/l Atemalkohol eine feste Zuweisungsgrenze. Bei Cannabis fehlt sie, auch bei sehr hohen Werten, und deshalb tragen die Zusatztatsachen die gesamte Entscheidung.

Konsummuster statt Konsumhäufigkeit: was heute geprüft wird

Die frühere Zweiteilung in gelegentlichen und regelmäßigen Konsum trägt die Anordnungspraxis nicht mehr, abgeschafft ist sie aber nicht.

Heute kommt es auf den Cannabismissbrauch an. Anlage 4 Nummer 9.2.1 FeV definiert ihn so: Das Führen von Fahrzeugen und ein Cannabiskonsum mit nicht fernliegender verkehrssicherheitsrelevanter Wirkung beim Führen eines Fahrzeugs können nicht hinreichend sicher getrennt werden.

Entscheidend ist ein Konsummuster, das eine zuverlässige Trennung nicht mehr erwarten lässt. Als risikosteigernd gelten hochfrequenter Konsum, hochdosierte Produkte und Konsum vor wichtigen Verpflichtungen.

Trennungsvermögen und Trennbereitschaft, der Unterschied entscheidet. Trennungsvermögen und Trennbereitschaft klingen ähnlich und meinen zwei verschiedene Dinge. Das Positionspapier Nr. 12 der DGVP und DGVM nennt Trennvermögen eine Fähigkeit, etwa die richtige Einschätzung der eigenen Beeinträchtigung, und Trennbereitschaft die Einstellung, dieses Trennverhalten tatsächlich auszuführen.

Trennungsvermögen beantwortet „Kann ich in diesem Zustand noch fahren“. Trennbereitschaft beantwortet „Verzichte ich tatsächlich aufs Fahren, auch wenn es unbequem ist“.

In der Begutachtung reicht es deshalb nicht, die Grenzwerte zu kennen. Verlangt wird ein Konzept: eine Erklärung, warum es damals schiefgegangen ist, und ein Beleg, dass die heutige Regel im Alltag hält. Anlage 4a FeV fordert für die Wiederherstellung der Fahreignung einen grundlegenden Wandel in der Einstellung zum Führen von Kraftfahrzeugen unter Einfluss von Alkohol, Cannabis, Betäubungsmitteln oder Arzneimitteln.

Trennbereitschaft in der Begutachtung: ein Gesprächsauszug

Der folgende Auszug ist ein konstruiertes Beispiel aus einer Begutachtung nach einer Cannabisfahrt.

Gutachter: „Sie sagen, Sie hätten am Vorabend konsumiert und am Morgen nichts mehr gespürt. Woran haben Sie das festgemacht?“

Ungünstige Antwort: „Ich war einfach wieder nüchtern, das merkt man ja.“

Gutachter: „Und was hätten Sie getan, wenn Sie es nicht gemerkt hätten?“

Tragfähige Antwort: „Das war mein Denkfehler. Ich habe mein Gefühl als Messgerät benutzt, und das funktioniert bei THC nicht, weil Blutwert und Rauschempfinden unterschiedlich schnell abbauen. Meine Regel heute: An Tagen, an denen ich fahre, konsumiere ich nicht, und an Konsumtagen nehme ich den Schlüssel gar nicht erst mit. Seit vierzehn Monaten halte ich das durch.“

Die erste Antwort belegt nichts. Sie wiederholt die Selbsteinschätzung von damals. Die zweite benennt den Denkfehler, nennt eine Regel und belegt sie mit Situationen, in denen die Regel gehalten hat.

Die Frage, woran du das festgemacht hast, zielt nicht auf dein Gefühl, sondern auf dein Kriterium. MPU Guru sammelt die Fragen, die Klienten aus ihren Begutachtungen mitbringen. In dieser Sammlung stehen 147 Fragen, davon 22 wortgleich mehrfach.

Eine Empfehlung aus der Praxis: Notizen gehören nicht ins Gespräch, mit einer Ausnahme. Eine Übersicht der eigenen Delikte mit Daten, Werten und Zeiträumen darfst du mitnehmen. Exakte Zahlen sind unter Anspannung schwer abrufbar, und ein Zahlenfehler sieht in der Akte aus wie ein Widerspruch.

Mehr dazu unter den Fragen in der MPU und bei der Glaubhaftigkeit in der Begutachtung.

Zwei Sonderfälle: Mischkonsum und Medizinalcannabis

Cannabis und Alkohol zusammen, der teuerste Fehler.

§ 24a Absatz 2a StVG erfasst, wer mit 3,5 ng/ml oder mehr THC im Blutserum fährt und zusätzlich ein alkoholisches Getränk zu sich nimmt oder die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks antritt. Der Bußgeldrahmen reicht dafür bis 5.000 Euro. Der höhere Betrag ist nicht das eigentliche Problem.

Fahrerlaubnisrechtlich wiegt der Mischkonsum schwerer. Das Positionspapier Nr. 12 führt eine Cannabisfahrt nach aktenkundiger Auffälligkeit unter Alkohol oder einem anderen berauschenden Mittel ausdrücklich als Anknüpfungspunkt für fehlende Trennbereitschaft an. Maßgeblich ist die Verkehrsvorgeschichte, nicht ein einzelner Messwert.

Für alle, die schon einmal wegen Alkohol auffällig waren, kommt der entscheidende Punkt hinzu: Bei einer zweiten Zuwiderhandlung dieser Art muss die Behörde eine MPU anordnen, auch wenn es zuerst Alkohol war und dann Cannabis. Die Einzelfallabwägung entfällt, beide Werte können niedrig gewesen sein. Fundstelle in der Tabelle oben.

Weiterführend: Fahren unter Drogeneinfluss und MPU wegen Alkohol.

Medizinalcannabis, kurz abgegrenzt. Wer Cannabis auf ärztliche Verschreibung nimmt, fällt unter das Medikamentenprivileg des § 24a Absatz 4 StVG. Es greift aber nur bei bestimmungsgemäßer Einnahme und es schützt nur vor der Ordnungswidrigkeit.

Bei verkehrsrelevanter Beeinträchtigung bleibt das Strafrecht anwendbar, und die Fahrerlaubnisbehörde prüft die Fahreignung eigenständig. Ausführlich: Cannabis auf Rezept am Steuer und MPU wegen Medizinalcannabis.

Was jetzt zu tun ist, in sechs Schritten

Schritt 1: Zur Sache schweigen. Angaben zum Konsumverhalten gegenüber der Polizei sind freiwillig. Sie landen in der Akte, die die Fahrerlaubnisbehörde später liest. Das Positionspapier Nr. 12 der Fachgesellschaften hält dazu fest, dass Eigenangaben des Kraftfahrers ebenso verwertet werden können wie toxikologische Messwerte.

Schritt 2: Anhörungsbogen nur mit den Angaben zur Person ausfüllen. Angaben zur Sache musst du nicht machen.

Schritt 3: Akteneinsicht. Bei der Fahrerlaubnisbehörde hast du ein eigenes Einsichtsrecht, der Anwalt ordnet den Inhalt ein. In die Ermittlungsakte eines laufenden Strafverfahrens kommt nur ein Verteidiger. Zu prüfen sind der toxikologische Befund und die Blutentnahme.

Schritt 4: Einspruchsfrist beachten. Gegen einen Bußgeldbescheid kann man Einspruch einlegen, die Frist ist kurz. Das gehört in die Hand eines Anwalts für Verkehrsrecht.

Schritt 5: Post der Fahrerlaubnisbehörde nicht liegen lassen. Auf ein Anhörungsschreiben kannst du reagieren, bevor die Behörde entscheidet.

Schritt 6: Den Abstinenz-Kalender rückwärts rechnen, bevor du eine Begutachtungsstelle wählst. Werden Nachweise gefordert, entscheidet der Startzeitpunkt über den gesamten Zeitplan, und die beiden Wege starten unterschiedlich. Ein Urinprogramm zählt ab dem Tag der Anmeldung, nicht ab dem letzten Konsum. Eine Haaranalyse zählt ab dem letzten Konsum, verwertbar wird sie aber erst rund vier Wochen später, weil das Haar erst nachwachsen muss.

Wer das nicht weiß, verschenkt Monate: Er hört im Januar auf, meldet sich im Mai zum Urinprogramm an, und der Nachweis beginnt trotzdem erst im Mai zu laufen. Siehe Vorbereitung auf die Cannabis-MPU, Die richtige Begutachtungsstelle auswählen und Abstinenznachweise.

Fünf Annahmen, die im Verfahren teuer werden

„Cannabis ist doch jetzt legal.“ Der Besitz ist unter bestimmten Voraussetzungen legal, das Fahren über dem Grenzwert nicht. Die Fahreignung prüft die Behörde davon unabhängig.

„Ich habe das Bußgeld bezahlt, damit ist es durch.“ Beide Verfahren laufen getrennt, siehe oben.

„Ein einmaliger Konsum lässt sich schon so darstellen.“ Der THC-COOH-Wert lässt Rückschlüsse auf die Konsumintensität zu und kann dieser Darstellung messbar widersprechen, siehe Sympathie und Ehrlichkeit bei der MPU.

„Ich warte erst mal ab, ob etwas kommt.“ Zeit ist die einzige Ressource in diesem Verfahren, die sich nicht zurückkaufen lässt, besonders wenn am Ende Abstinenznachweise über Monate verlangt werden.

„Ich melde mich einfach an und schaue, was passiert.“ Der teuerste Satz. Wenn bei MPU Guru jemand den ersten Anlauf nicht besteht, steht meist der zu frühe Termin dahinter: Von den rund neun Prozent, die im ersten Versuch scheitern, sind rund sieben Prozentpunkte früher angetreten als empfohlen. Bezugsgröße sind rund 400 begleitete Klienten in zwölf Monaten.

Dahinter steckt oft die Hoffnung, die Probe am Untersuchungstag reiche als Beleg. Dort nimmt die Begutachtungsstelle meist Urin ab, bei Zweifeln an der Abstinenz auch eine rückwirkende Haaranalyse. Diese Probe belegt den Untersuchungstag, keinen Zeitraum, und eine Haaranalyse kann Konsum aus Monaten zeigen, die jemand längst als abstinent beschrieben hat. Deshalb lautet die Empfehlung bei einer Cannabis-Fragestellung: mindestens sechs Monate Abstinenz und danach rund vier Wochen Puffer bis zum Termin.

Das ist eine Nachweisfrage, keine Fahrfreigabe. Welche Nachweise anerkannt werden, steht im Ratgeber zum Abstinenznachweis.

Weiterführend: Warum die MPU kein „Idiotentest“ ist und Die fünf größten Fehler bei der MPU.

Das Zitat erklärt, warum zwei Menschen mit identischem THC-Wert unterschiedliche Bescheide bekommen. Das Konsummuster wiegt schwerer als der Messwert. Wie die Begutachtung abläuft, steht im Ablauf der MPU.

Rechtsstand und Quellen

Rechtsstand: 29.08.2026. Die Rechtslage ist jung: § 13a FeV gilt seit April 2024, der THC-Grenzwert seit August 2024. Die Fachgesellschaften rechnen damit, dass die Verwaltungsgerichte die Auslegung in den kommenden Jahren noch korrigieren.

Verwendete Quellen

  • § 24a und § 24c StVG
  • § 2a, § 29 StVG
  • § 3, § 11, § 13, § 13a, § 14, § 46, Anlage 4 (Nr. 9.2.1) und Anlage 4a FeV
  • § 69, § 69a StGB
  • Wagner, Brenner-Hartmann, Mußhoff, Graw: Positionspapier Nr. 12 der DGVP und DGVM, 12.09.2024
  • Perzentilstatistik des Forensisch Toxikologischen Centrums München, 23.482 THC-Analysen, 2021/2022
  • Fabritius u. a.: Fitness to drive and cannabis, Forensic Science International 242 (2014)

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Grenzwerte und Sanktionen auf einen Blick

KonstellationRechtsgrundlage
Ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum, Ersttat§ 24a Abs. 1a StVG
Zweiter und dritter Verstoßwie vorstehend
Cannabis mit Alkohol§ 24a Abs. 2a, Abs. 3 StVG
Fahranfänger und alle unter 21§ 24c StVG, ab 3,5 ng/ml auch § 24a Abs. 1a StVG, dazu Probezeitverlängerung und Aufbauseminar nach § 2a StVG
Fahrunsicherheit, für die Ausfallerscheinungen ein Beweisanzeichen sindStraftat nach § 316 StGB, Entziehung nach § 69 StGB, Sperrfrist nach § 69a StGB

Wie hoch Geldbuße, Punkte und Fahrverbot im Einzelfall ausfallen, entscheidet die Bußgeldstelle, bei Fahrunsicherheit das Strafgericht. Das gehört in die Hand eines Anwalts für Verkehrsrecht.

Welche Schwelle für welche Fahrergruppe gilt

PersonengruppeGeltende VorschriftPraktische Schwelle
Fahrerlaubnisinhaber ab 21 Jahren außerhalb der Probezeit§ 24a Abs. 1a StVG3,5 ng/ml THC im Serum
Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21 Jahren§ 24c StVG, ab 3,5 ng/ml zusätzlich § 24a Abs. 1a StVGCannabisverbot ohne eigenen Grenzwert
Fahrradnicht § 24a StVG, aber § 316 StGB und § 3 Abs. 2 FeVkeine feste Schwelle, entscheidend ist die Fahrunsicherheit

Wann die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnet

KonstellationRechtsfolgeRechtsgrundlage
Wiederholte Fahrten unter CannabiseinflussMPU§ 13a Satz 1 Nr. 2 Buchst. b FeV
Anzeichen für Cannabismissbrauch oder sonstige TatsachenMPU§ 13a Satz 1 Nr. 2 Buchst. a FeV
Tatsachen, die Cannabisabhängigkeit annehmen lassenzunächst ärztliches Gutachten§ 13a Satz 1 Nr. 1 FeV
Cannabisfahrt nach aktenkundiger Auffälligkeit unter Alkohol oder anderem RauschmittelMPUGruppe A
Wiederholte Zuwiderhandlungen nach § 24a StVG, gleich welche Substanzzwingend MPU§ 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV
Cannabisfahrt trotz früher im Gutachten festgestellter erforderlicher AbstinenzMPUGruppe A
Fahrt ab 3,5 ng/ml, bei der Schutzbefohlene als Beifahrer einer Gefährdung ausgesetzt wurdenMPUGruppe C
Konsum im Vorfeld bindender Verpflichtungen, etwa Morgenfahrt zur Arbeit ab 3,5 ng/mlMPUGruppe C

Quelle: § 13a und § 14 FeV sowie Positionspapier Nr. 12 der DGVP und DGVM. Gruppe A und C sind die dortigen Zusatztatsachen.

Konkrete Befundwerte und was sie auslösen können

BefundkonstellationMögliche Bewertung durch die Fahrerlaubnisbehörde
3,5 bis unter 8 ng/ml THC, Ersttat, sonst unauffälligmeist Bußgeldverfahren ohne MPU, Orientierungswert ohne Normgrundlage
THC ab 8 ng/ml, folgenlose Fahrtoberes Viertel der Befunde, Hinweis auf Gewöhnung
THC ab 15 ng/ml ohne Ausfallerscheinungen bei zeitnahem Konsumoberstes Zehntel, spricht nach den Fachgesellschaften ohne vernünftigen Zweifel für fehlende Trennbereitschaft
THC ab 8 ng/ml mit THC-COOH ab 150 ng/mlHinweis auf chronischen, hochfrequenten Konsum, MPU möglich
THC-COOH ab 75 ng/mlhäufigerer Konsum, mehr als zehn Konsumeinheiten pro Monat
THC über dem Grenzwert zusammen mit Alkohol im BlutMischkonsum als Zusatztatsache

Das sind fachlich begründete Orientierungswerte aus dem Positionspapier Nr. 12, keine gesetzlichen Schwellen. Die Perzentilangaben beruhen auf 23.482 THC-Analysen des Forensisch Toxikologischen Centrums München.

„Eine der bei hohen BAK-Werten über 1,6 ‰ entsprechende Zuweisungsgrenze für die Fahreignungsbegutachtung gibt es nach einer Cannabisauffälligkeit im Verkehr auch bei sehr hohen THC-Konzentrationen in § 13a FeV nicht, weshalb entsprechenden Hinweisen im Einzelfall besondere Bedeutung zukommt.“

Thomas Wagner, Jürgen Brenner-Hartmann, Frank Mußhoff, Matthias Graw (2024): Cannabismissbrauch, Eignungszweifel bei erstmaliger Verkehrsauffälligkeit, Positionspapier Nr. 12 der Fachgesellschaften DGVP und DGVM, 12. September 2024, Seite 4

Kiffen und Autofahren: die sieben Kernpunkte

  • Der Grenzwert liegt bei 3,5 ng/ml THC im Blutserum.

  • Für Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21 Jahren gilt daneben ein eigenes Cannabisverbot.

  • Bußgeldverfahren und Fahrerlaubnisverfahren laufen getrennt, mit eigenen Fristen und eigenem Ausgang.

  • Seit April 2024 löst eine einzelne Cannabisfahrt über dem Grenzwert in der Regel noch keine MPU aus.

  • Zur MPU führen Wiederholung, Mischkonsum, Vorbelastungen, sehr hohe Werte und sonstige Tatsachen.

  • Geprüft werden Trennungsvermögen und Trennbereitschaft, nicht die Konsummenge.

  • Eine sichere Zeitspanne zwischen Konsum und Fahrt lässt sich nicht berechnen, auch nicht als Faustregel.

Grenzwert, Wartezeit und Sanktionen: häufige Fragen

Wie viel darf ich kiffen und trotzdem Auto fahren?

Es gibt keine erlaubte Menge. Maßgeblich ist der THC-Wert im Blutserum zum Zeitpunkt der Fahrt. Aus der Konsummenge lässt sich dieser Wert nicht ableiten, deshalb kann dir niemand eine Menge nennen.

Wie lange nach dem Kiffen darf ich wieder Auto fahren?

Dafür gibt es keine verlässliche Zahl, und dieser Ratgeber nennt bewusst keine. Der Abbau verläuft individuell und ist bei regelmäßigem Konsum deutlich verzögert. Die einzige belastbare Regel: An Tagen, an denen du fährst, konsumierst du nicht.

Was passiert beim ersten Mal Cannabis am Steuer?

Es wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Wie es ausgeht, entscheidet die Bußgeldstelle; was dich dort erwartet, klärst du mit einem Anwalt für Verkehrsrecht. Parallel prüft die Fahrerlaubnisbehörde deine Fahreignung.

Gilt der Grenzwert auch auf dem Fahrrad?

Nein, § 24a StVG erfasst nur Kraftfahrzeuge. Fürs Fahrrad gibt es keinen festen Wert, dort entscheidet die Fahrunsicherheit. Auch eine Radfahrt kann dich die Fahrerlaubnis fürs Auto kosten.

MPU, Abstinenz und Rezept: häufige Fragen

Ab wie viel ng THC wird eine MPU angeordnet?

Es gibt keine gesetzliche Schwelle. Entscheidend sind sonstige Tatsachen: Werte ab 15 ng/ml ohne Ausfallerscheinungen, THC ab 8 ng/ml mit THC-COOH ab 150 ng/ml, Mischkonsum, Vorbelastungen.

Bekomme ich eine MPU, wenn ich nur gelegentlich kiffe?

Gelegentlicher Konsum allein löst seit April 2024 keine MPU mehr aus. Sie kommt erst, wenn weitere Tatsachen die zuverlässige Trennung fraglich erscheinen lassen.

Darf ich mit Cannabis-Rezept Auto fahren?

Ein Rezept schützt vor der Ordnungswidrigkeit, wenn die Einnahme bestimmungsgemäß erfolgt. Ein Freibrief ist es nicht, siehe oben.

Muss ich bei einer Cannabis-MPU Abstinenz nachweisen?

Nicht zwingend. Welche Nachweise verlangt werden, richtet sich nach der Fragestellung, die die Fahrerlaubnisbehörde festlegt. Siehe die Drogen-Hypothesen.

Wie lange sollte ich vor der Begutachtung abstinent sein?

Nach der Beratungserfahrung von MPU Guru mindestens sechs Monate und danach rund vier Wochen Puffer bis zum Termin, weil die Begutachtungsstelle rückwirkend eine Haaranalyse veranlassen kann. Die Begründung steht oben bei den fünf Sätzen.

Das ist eine andere Frage als die nach dem Abbau im Blut. Hier zählt nicht, wann ein Wert unter eine Grenze fällt, sondern ob ein zusammenhängender Zeitraum ohne Konsum belegt ist. Eine Wartezeit vor dem Fahren ergibt sich daraus nicht.

Wenn schon Post von der Fahrerlaubnisbehörde da ist

Liegt ein Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde vor oder steht eine Gutachtenanordnung im Raum, ist die erste Frage nicht, wie du dich vorbereitest, sondern ob die Anordnung inhaltlich trägt und welcher Zeitplan realistisch bleibt.

Genau dafür gibt es bei MPU Guru ein kostenloses Erstgespräch. Am Telefon klären wir kurz deine Eckdaten und vereinbaren das kostenlose Kennenlerngespräch, in dem wir Bescheid, toxikologischen Befund, Fristen und Zeitplan im Detail durchgehen. Ohne Verpflichtung.

Vorbereitung auf die Cannabis-MPU ansehen, Kontakt aufnehmen oder einen Rückruf zur Wunschzeit anfragen. Erreichbar montags bis freitags von 10 bis 20 Uhr, per WhatsApp jederzeit. Wir antworten spätestens am nächsten Tag.