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9. September 202611 Min.

MPU wegen Alkohol: ab wann sie angeordnet wird

Eine MPU wegen Alkohol wird immer angeordnet, wenn du mit 1,6 Promille oder mehr im Blut oder 0,8 mg/l oder mehr in der Atemluft gefahren bist. Sie kann aber auch deutlich früher kommen. Ab 1,1 Promille reicht es nach der Rechtsprechung schon, wenn die Polizei keine Ausfallerscheinungen notiert hat. Diese Grenze steht in keinem Paragrafen. Und wenn du zweimal unter Alkoholeinfluss auffällig geworden bist, genügen zwei Werte ab 0,5 Promille. Ein Strafverfahren ist dafür nicht nötig.

Entscheidend ist außerdem: Auch wenn ein Gericht nur eine Sperrfrist verhängt hat, prüft die Führerscheinstelle danach eigenständig deine Eignung. Der Ablauf der Sperre bringt dir den Führerschein nicht automatisch zurück.

Dieser Ratgeber beantwortet die Frage, ab wann die Anordnung kommt und woran du das an deinem eigenen Fall ablesen kannst. Er beantwortet nicht, wie die Untersuchung selbst abläuft und was dort gefragt wird. Dafür gibt es eigene Ratgeber.

Ab wie viel Promille wird eine MPU angeordnet?

Das ist ein Irrtum, den wir am Telefon aufräumen, und er kostet Menschen Monate: eine MPU gebe es erst ab 1,6 Promille.

Die 1,6 Promille sind keine Untergrenze. Sie sind die Grenze, ab der die Behörde allein wegen des Werts anordnen muss. Darunter muss sie ebenfalls, nur aus anderen Gründen. Dafür gibt es im Gesetz gleich mehrere Türen.

Die Rechtsgrundlage ist § 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Dort steht, wann die Behörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten fordert. Zwei Fälle aus der folgenden Übersicht überraschen fast jeden: die zweimalige Fahrt ab 0,5 Promille, die so im Gesetz steht, und die 1,1 Promille ohne Ausfallerscheinungen, die aus der Rechtsprechung kommt.

Wenn du deinen Fall an der 1,6 misst, planst du an der Realität vorbei. Prüfe stattdessen, welche dieser Türen bei dir offensteht.

Fahren unter Alkoholeinfluss: Ordnungswidrigkeit oder Strafverfahren?

Diese Frage stellt fast jeder als zweites, und sie ist wichtiger, als sie klingt. Von der Antwort hängt ab, ob dein Führerschein zurückkommt oder ob deine Fahrerlaubnis erlischt.

Ordnungswidrigkeit heißt: Du bist mit mindestens 0,5 Promille gefahren, ohne aufzufallen. Kein Schlangenlinienfahren, kein Unfall, keine Ausfallerscheinungen. Es folgt ein Bußgeldverfahren.

Straftat heißt: Du hattest 1,1 Promille oder mehr. Oder du hattest ab 0,3 Promille und bist zusätzlich aufgefallen, etwa durch einen Unfall oder auffällige Fahrweise. Beide Werte zieht die Rechtsprechung, im Gesetz stehen sie nicht. Dann ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Der Unterschied in einem Satz: Beim Fahrverbot ruht deine Fahrerlaubnis. Bei der Entziehung existiert sie nicht mehr.

Wenn du gerade Post bekommen hast und nicht weißt, worum es sich handelt: Steht dort Bußgeldbescheid, ist es eine Ordnungswidrigkeit. Steht dort Strafbefehl oder Anklageschrift, ist es ein Strafverfahren.

Warum die MPU auch schon ab 1,1 Promille kommt

Im Wortlaut des § 13 FeV steht die 1,6 als einzige Promillezahl, daneben die Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l. Wer mit 1,3 Promille angehalten wird, rechnet deshalb mit Strafverfahren und Sperrfrist, nicht mit einer Begutachtung.

Trotzdem ordnen die Behörden auch unterhalb dieser Grenze an. Das geht auf die Rechtsprechung zurück, nicht auf den Verordnungstext: Ein medizinisch-psychologisches Gutachten ist auch dann beizubringen, wenn jemand einmalig mit 1,1 Promille oder mehr gefahren ist und im Bericht keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen stehen.

Warum fehlende Ausfallerscheinungen gegen dich sprechen

Bei wem 1,3 Promille im Blut gemessen werden und wer trotzdem klar spricht und sicher steht, bei dem ist eine hohe Alkoholtoleranz zu erwarten. Diese Toleranz entsteht nicht an einem Abend, sie ist das Ergebnis von regelmäßigem Konsum über längere Zeit.

Für die Fahrerlaubnisbehörde heißt das: Hier liegt kein einmaliger Ausrutscher vor, sondern ein Muster. Ein Muster begründet Zweifel an der Fahreignung, und genau diese Zweifel sind der gesetzliche Anlass für eine MPU.

Das ist die Annahme, mit der die Behörde ins Verfahren geht, keine Diagnose. Sie ist widerlegbar, und genau dafür gibt es die Begutachtung: zu zeigen, was hinter dem Wert steckt und was sich seitdem geändert hat.

Warum der Polizeibericht über deinen Fall entscheidet

Über deinen Fall entscheidet damit ein Detail, das du nicht mehr beeinflussen kannst: was der Beamte damals in den Bericht geschrieben hat. Steht dort torkelnder Gang oder lallende Sprache, spricht das nach unserer Beratungserfahrung gegen eine Anordnung. Steht dort nichts dergleichen, spricht es dafür.

Die Akteneinsicht ist deshalb der erste Schritt, nicht der letzte. Und sie hat ein Zeitfenster, das in unserer Beratungspraxis regelmäßig verpasst wird: sofort nach der Anordnung, bevor du der Behörde eine Begutachtungsstelle benennst. Danach wandert die Akte dorthin, und die Vorbereitung verliert genau die Wochen, die sie am dringendsten braucht. Rechne für die Bearbeitung durch die Behörde mit zwei bis vier Wochen.

Das Einsichtsrecht hast du selbst, soweit du die Akte zur Wahrnehmung deiner rechtlichen Interessen brauchst. Dafür brauchst du keinen Anwalt. Wofür sich einer lohnt, ist die Einordnung. Eine Ausnahme gibt es: Solange ein Strafverfahren läuft, kommt an die Ermittlungsakte nur ein Verteidiger heran.

Was passiert bei zweimaliger Fahrt ab 0,5 Promille?

Dieser Punkt trifft Menschen, die sich sicher fühlten. Zwei Bußgeldbescheide, beide Male unauffällig gefahren, beide Male keine Straftat, kein Gericht, kein Führerscheinentzug. Und trotzdem kommt die MPU.

Der Grund steht nicht in einer Promillezahl, sondern im Wiederholungsfall selbst. Wer zweimal unter Alkoholeinfluss auffällt, hat aus dem ersten Mal nicht die Konsequenz gezogen, die die Behörde erwarten durfte. Der erste Verstoß mag ein Ausrutscher gewesen sein, der zweite widerlegt diese Erklärung.

Zwei Bußgeldbescheide genügen

In § 13 Satz 1 Nummer 2 b FeV steht kein Promillewert. Das Gesetz spricht nur von wiederholten Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss. Zwei Ordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG reichen aus: zweimal irgendwo ab 0,5 Promille, beide Male unauffällig gefahren, beide Male nur ein Bußgeldbescheid.

Zwischen den beiden Verstößen dürfen Jahre liegen. Maßgeblich ist, ob sie im Fahreignungsregister noch eingetragen sind. Getilgte Eintragungen dürfen im Erteilungs- und Entziehungsverfahren unter engen Voraussetzungen weiter verwendet werden, § 29 Absatz 7 Satz 2 StVG.

Eine wichtige Ausnahme: Verstöße, die sich ausschließlich gegen § 24c StVG richten, bleiben außer Betracht. Das ist das absolute Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger und Fahrer unter 21. Zwei Verstöße gegen dieses Verbot lösen die MPU nach dieser Vorschrift also nicht aus, so steht es in § 13 Satz 2 FeV.

Wie lange ist mein Führerschein weg?

Die ehrliche Antwort gefällt kaum jemandem: deutlich länger, als die Sperrfrist im Urteil vermuten lässt. Bei einer Ordnungswidrigkeit ist die Sache überschaubar, ein bis drei Monate Fahrverbot, danach fährst du wieder.

Bei einer Straftat setzt das Gericht eine Sperre fest. Sie beträgt nach § 69a Absatz 1 Satz 1 StGB sechs Monate bis fünf Jahre, nach Satz 2 kann sie in Ausnahmefällen für immer angeordnet werden. Wurde in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal eine Sperre angeordnet, sind es mindestens zwölf Monate, § 69a Absatz 3 StGB.

Die Sperre beginnt mit der Rechtskraft des Urteils, § 69a Absatz 5 Satz 1 StGB. Die Zeit einer vorläufigen Entziehung vor dem Urteil verkürzt nicht die Sperre selbst, sondern nur ihr Mindestmaß, § 69a Absatz 4 StGB. Angerechnet wird nur die Zeit nach der Urteilsverkündung, § 69a Absatz 5 Satz 2 StGB.

Nach Ablauf dieser Sperre bist du aber noch nicht am Ziel. Sie sagt nur, ab wann eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf, nicht dass sie erteilt wird.

Vom Sperrende bis zum Führerschein

Zwischen dem Ende der Sperre und der Karte in der Hand liegen sechs Schritte. Der längste ist selten der, den man erwartet.

  1. Antrag auf Neuerteilung. Nach § 20 Absatz 4 FeV frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperre. Wer das nutzt, spart Wartezeit.
  2. Prüfung durch die Behörde. Sie sichtet die Akte und entscheidet, ob sie ein Gutachten fordert.
  3. MPU-Anordnung. Die Behörde setzt darin eine Frist zur Beibringung.
  4. Nachweise. Je nach Fragestellung sechs, zwölf oder fünfzehn Monate. Erfahrungswert aus unserer Beratungspraxis, in der Regel der längste Posten.
  5. Begutachtung. Erfahrungsgemäß zwei bis sechs Wochen bis zum schriftlichen Gutachten, im Schnitt drei bis vier.
  6. Erteilung durch die Behörde.

Rechne erfahrungsgemäß mit zwölf bis fünfzehn Monaten zwischen Delikt und Führerschein. Das klingt lang. Planbar ist es trotzdem, wenn du früh anfängst. Denn die Sperrfrist läuft ohnehin. Die Frage ist nur, ob du sie nutzt oder absitzt.

Meine Sperrfrist ist abgelaufen. Bekomme ich den Führerschein jetzt zurück?

Nein, und das überrascht fast jeden. Das Gericht und die Führerscheinstelle entscheiden getrennt voneinander. Das Gericht setzt nach § 69a StGB die Sperre fest. Läuft sie ab, ist das Gericht fertig. Danach beginnt das Verwaltungsverfahren, und dort gilt nach § 20 Absatz 1 FeV: Für die Neuerteilung gelten die Vorschriften der Ersterteilung.

Die Behörde prüft deine Eignung also von vorn. Sie sieht den Promillewert in ihrer Akte und wendet § 13 FeV an. Genau dann kommt die MPU-Anordnung, mit einer Frist zur Beibringung.

Wer erst jetzt mit dem Abstinenznachweis beginnt, steht bei null. Gefordert sind je nach Fragestellung sechs, zwölf oder fünfzehn Monate. Die Sperrzeit wäre der richtige Zeitraum dafür gewesen.

Ein Punkt, der über Monate entscheidet: Der Nachweis beginnt nicht dann, wenn du aufhörst zu trinken. Bei einem Urinprogramm zählt der Tag der Anmeldung. Bei einer Haaranalyse zählt der Tag des letzten Konsums, und darauf kommen rund vier Wochen, bis genug Haar nachgewachsen ist. Wer im Kopf schon seit einem halben Jahr abstinent lebt, aber nichts angemeldet hat, hat für die Behörde null Tage vorzuweisen.

Wie lange gefordert wird, richtet sich nach den Beurteilungskriterien, nach denen die Begutachtungsstelle arbeitet, nicht nach dem Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde. Welche Frage überhaupt zu klären ist, legt allerdings die Behörde in der Anordnung fest, § 11 Absatz 6 Satz 1 FeV.

Was passiert, wenn ich das Gutachten nicht beibringe?

Manche hoffen, das Problem verschwindet, wenn sie die Anordnung ignorieren. Das Gegenteil ist der Fall. Die Fahrerlaubnisbehörde muss dir nichts nachweisen. Sie darf daraus, dass du das Gutachten nicht beibringst, auf deine Nichteignung schließen und dann die Fahrerlaubnis entziehen oder die Neuerteilung ablehnen. Voraussetzung ist, dass sie dich in der Anordnung auf genau diese Folge hingewiesen hat, § 11 Absatz 8 Satz 2 FeV.

Ein negatives Gutachten wird im Regelfall nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht. Eine Ausnahme machen wir, wenn es eine sichtbare Entwicklung zeigt und der nächsten Begutachtung dient. Wer es nicht vorlegt, steht gegenüber der Behörde allerdings so da, als hätte er gar keines erstellen lassen: Sie kann sich denken, dass es negativ war, wissen kann sie es nicht.

Die Zustellungsart legst du vorher fest. Wir empfehlen immer die Zustellung nur zu dir nach Hause. Achtung: Manche Fahrerlaubnisbehörden legen eine Schweigepflichtentbindung bei und lassen sie unterschreiben. Prüfe das, und sage am Untersuchungstag noch einmal ausdrücklich, dass das Gutachten nur nach Hause geht.

Was gilt für Fahranfänger und Fahrer unter 21?

Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 gilt kein Grenzwert, sondern ein Verbot. Nach § 24c StVG ist es in der Probezeit und bis zum 21. Geburtstag verboten, als Führer eines Kraftfahrzeugs Alkohol oder THC zu sich zu nehmen oder die Fahrt unter deren Wirkung anzutreten. Einen Grenzwert nennt die Vorschrift nicht.

Ein Verstoß bringt ein Bußgeld, einen Punkt, die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre nach § 2a Absatz 2a StVG und die Anordnung eines Aufbauseminars nach § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 StVG, sobald die Entscheidung rechtskräftig und im Fahreignungsregister einzutragen ist. Wer daran nicht teilnimmt, verliert die Fahrerlaubnis.

Eine MPU folgt daraus zunächst nicht. Zwei Verstöße, die sich ausschließlich gegen dieses Verbot richten, lösen sie nach § 13 Satz 2 FeV ausdrücklich nicht aus.

Ein Irrtum, der in dieser Gruppe teuer wird: Manche halten den Verstoß für erledigt, sobald Bußgeld und Aufbauseminar hinter ihnen liegen. Tatsächlich bleibt er im Fahreignungsregister stehen, und wie lange, richtet sich nach den Tilgungsfristen des § 29 StVG. Solange er dort steht, kann die Behörde ihn heranziehen.

Der praktische Rat daraus: Wer als Fahranfänger einmal auffällig war, sollte bei einem zweiten Vorfall nicht abwarten, was die Behörde tut. Bei einem Urinprogramm läuft die Zeit ab dem Tag der Anmeldung beim Labor, bei einer Haaranalyse ab dem Tag des letzten Konsums, in keinem Fall ab dem Tag des Anordnungsschreibens.

Rechtsstand und Quellen

Rechtsstand: 29.08.2026. Geprüft anhand § 11, § 13, § 20 und § 46 FeV mit Anlage 13, § 2a, § 2b, § 4, § 24a, § 24c, § 25 und § 29 StVG sowie § 69, § 69a, § 315c und § 316 StGB, dazu die Beurteilungskriterien in der 5. Auflage.

Die Angaben zu Fristen, Bearbeitungszeiten, Nachweiszeiträumen und zum Beginn eines Abstinenznachweises sind Erfahrungswerte aus der Beratungspraxis von MPU Guru und im Text als solche gekennzeichnet. Die Promillewerte 0,3, 1,1 und 1,6 stammen, soweit sie nicht ausdrücklich einer Norm zugeordnet sind, aus der Rechtsprechung. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 1,6 Promille im Blut oder 0,8 mg/l in der Atemluft ordnet die Behörde die MPU an, ohne Ermessensspielraum

  • Ab 1,1 Promille ohne Ausfallerscheinungen ebenfalls, auch beim ersten Mal. Das ist Rechtsprechung, kein Paragraf

  • Zweimal ab 0,5 Promille reicht aus, auch ohne Strafverfahren

  • Ordnungswidrigkeit bedeutet Fahrverbot, der Führerschein kommt zurück. Straftat bedeutet im Regelfall Entziehung, dann ist die Fahrerlaubnis weg

  • Nach Ablauf der Sperrfrist bekommst du den Führerschein nicht automatisch. Die Behörde prüft neu

  • Wer das geforderte Gutachten nicht beibringt, bei dem darf die Behörde auf Nichteignung schließen, sofern die Anordnung auf diese Folge hingewiesen hat

Die Türen des§ 13 FeV

Wann die Behörde die MPU anordnet

Was das für dich bedeutet

Tatsachen begründen die Annahme von Alkoholabhängigkeit (Satz 1 Nummer 1)

Hier steht zuerst das ärztliche Gutachten, nicht die MPU.

Ein ärztliches Gutachten stellt Anzeichen für Alkoholmissbrauch fest, oder sonstige Tatsachen begründen diese Annahme (Buchstabe a)

Der Wert allein spielt keine Rolle mehr. Es zählt der Befund oder der belegte Umstand.

Wiederholte Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss (Buchstabe b)

Zwei Auffälligkeiten genügen, unabhängig vom Promillewert. Verstöße, die sich ausschließlich gegen § 24c StVG richten, zählen dabei nicht mit.

Eine Fahrt mit 1,6 Promille oder mehr im Blut oder 0,8 mg/l oder mehr in der Atemluft (Buchstabe c)

Die Anordnung ist zwingend. Die Behörde hat keinen Ermessensspielraum.

Die Fahrerlaubnis war schon einmal aus einem der Gründe a bis c entzogen (Buchstabe d)

Bei der Neuerteilung wird erneut geprüft.

Es ist sonst zu klären, ob Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit nicht mehr besteht (Buchstabe e)

Der Auffangfall der Norm.

Dazu kommt die Rechtsprechung: ab 1,1 Promille ohne Ausfallerscheinungen. Welche Tür bei dir offensteht, klären wir im kostenlosen Kennenlerngespräch.

Promillegrenzen und ihre Folgen

Dein WertWas rechtlich giltGrundlage
ab 0,3 PromilleStraftat, wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall dazukommen§ 316 StGB, bei konkreter Gefährdung § 315c StGB. Der Wert stammt aus der Rechtsprechung
ab 0,5 PromilleOrdnungswidrigkeit, wenn du unauffällig gefahren bist§ 24a Absatz 1 StVG
zweimal ab 0,5 PromilleMPU, auch ohne Strafverfahren§ 13 Satz 1 Nummer 2 b FeV
ab 1,1 PromilleStraftat immer. MPU, wenn keine Ausfallerscheinungen notiert wurden§ 316 StGB. Wert und MPU-Folge stammen aus der Rechtsprechung, nicht aus einer Norm
ab 1,6 Promille im Blut oder 0,8 mg/l AAKMPU zwingend§ 13 Satz 1 Nummer 2 c FeV
unter 21 oder in der ProbezeitOrdnungswidrigkeit. Kein Grenzwert, sondern ein Verbot: kein Alkohol und kein THC während der Fahrt§ 24c StVG

Fahrverbot oder Entziehung, was wirklich passiert

OrdnungswidrigkeitStraftat
VerfahrenBußgeldverfahrenStrafverfahren, Staatsanwaltschaft
SanktionBußgeldGeldstrafe oder Freiheitsstrafe
FührerscheinFahrverbot 1 bis 3 MonateEntziehung nach § 69 StGB
Danachkommt automatisch zurückFahrerlaubnis muss neu erteilt werden
Punkte23 bei Entziehung oder isolierter Sperre, sonst 2
MPUmöglich bei Wiederholungje nach Wert und Akteninhalt

Die beiden Spalten laufen getrennt voneinander. Ein Fahrverbot ist die Sanktion für die Ordnungswidrigkeit, die MPU-Anordnung dagegen eine eigenständige Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde über deine Eignung. Die Punktzahlen gelten für das Fahreignungsregister nach § 4 StVG, die Bewertung steht in Anlage 13 zu § 40 FeV.

Bereits bei Verkehrsauffälligkeiten ab 1,1 Promille sind Fälle zu erwarten, die nicht mehr über eine ausreichende Steuerungsfähigkeit im Umgang mit Alkohol verfügen. Je höher die BAK über 1,1 Promille liegt, desto wahrscheinlicher wird es, dass ein konsequenter Alkoholverzicht erforderlich ist, um eine zukünftige Verkehrsteilnahme unter Alkohol hinreichend durchgängig und sicher zu vermeiden.

Stephan, E. (2026): Kapitel B.2, wiedergegebene Stellungnahme, Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung, Beurteilungskriterien, 5. Auflage, DGVP und DGVM

Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen wurden.

(2026): § 13 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b FeV, Fahrerlaubnis-Verordnung Quelle

Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen, oder bringt er der Fahrerlaubnisbehörde das von ihr geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf sie bei ihrer Entscheidung auf die Nichteignung des Betroffenen schließen. Der Betroffene ist hierauf bei der Anordnung nach Absatz 6 hinzuweisen.

(2026): § 11 Absatz 8 FeV, Sätze 1 und 2, Fahrerlaubnis-Verordnung Quelle

Häufige Fragen zur MPU wegen Alkohol

Ab welchem Promillewert droht eine MPU?

Ab 1,6 Promille ist die MPU gesetzt, auch ohne Fahrt, weil solche Werte auf Alkoholgewöhnung hindeuten. Ab 1,1 Promille kann die Behörde anordnen, vor allem ohne typische Ausfallerscheinungen. Bei Wiederholung zählt das Muster statt der Höhe, und das führt meist zu einer höheren Hypothese und längerer Abstinenz.

Kommt die MPU auch beim ersten Mal?

Ja. Sowohl die Grenze von 1,6 Promille im Blut als auch die Rechtsprechung zur fehlenden Ausfallerscheinung ab 1,1 Promille gelten unabhängig davon, ob es deine erste Auffälligkeit war. Nur der Wiederholungsfall ab 0,5 Promille setzt zwei Vorfälle voraus.

Kann mein Anwalt die MPU verhindern?

Ein Anwalt kann die Anordnung auf Formfehler prüfen und führt das Bußgeld- oder Strafverfahren. Die MPU selbst ist aber keine rechtliche Prüfung, sondern eine psychologische Prognose. Sie lässt sich nicht wegverhandeln. Wer dir etwas anderes verspricht, verkauft dir Zeit.

Ich habe nur ein Fahrverbot bekommen. Kommt trotzdem eine MPU?

Möglich. Das Fahrverbot ist die Sanktion für die Ordnungswidrigkeit und endet nach ein bis drei Monaten. Die MPU-Anordnung ist davon unabhängig: Sie ist eine eigenständige Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde über deine Eignung und kann auch dann kommen, wenn strafrechtlich alles erledigt ist.

Wie lange bleibt die Alkoholfahrt in meiner Akte?

Eintragungen im Fahreignungsregister werden nach den Fristen des § 29 StVG getilgt. Solange sie eingetragen sind, darf die Behörde sie berücksichtigen, auch wenn zwischen zwei Vorfällen Jahre liegen. Eine Akteneinsicht schafft Klarheit darüber, was tatsächlich noch vermerkt ist.

Wann muss ich mit der Abstinenz anfangen?

So früh wie möglich, aber richtig aufgesetzt. Die Zeit läuft ab dem ersten dokumentierten Nachweis, nicht ab deinem letzten Konsum. Kläre deshalb zuerst, welches Programm zu deiner Fragestellung und Hypothese passt und über welchen Zeitraum. Wer erst startet und dann fragt, muss die Nachweise im schlechtesten Fall wiederholen.

Bekomme ich meinen Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist automatisch zurück?

Nein. Das Gericht setzt mit der Sperre nur fest, ab wann eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Erteilen muss sie die Fahrerlaubnisbehörde, und die prüft deine Eignung nach § 20 Absatz 1 FeV eigenständig neu. Genau an dieser Stelle kommt die MPU-Anordnung.

Du weißt jetzt, ob eine MPU auf dich zukommt

Was du noch nicht weißt: welcher Weg für deinen Fall gilt. Das entscheidet sich an Details aus deiner Akte, nicht an deinem guten Willen. Wir ordnen deinen Fall ein, bevor wir dir irgendetwas versprechen.