13. September 202615 Min.
MPU-Fragen: Diese Fragen stellt der Gutachter
„Machen Sie bitte Angaben zur Person." So lautet die erste Position unseres Kernfragenbogens für das psychologische Untersuchungsgespräch. Sie klingt nach Formalie. Die zweite folgt sofort, und sie ist keine Formalie mehr: „Weshalb sind Sie heute zur Begutachtung? Verstehen Sie die Bedenken der Behörde bezüglich Ihrer Fahreignung?"
Damit liegt der Kern des Gesprächs schon auf dem Tisch. Eine Antwort erledigt sich dabei selbst: „Weil ich meinen Führerschein wiederhaben will." Das ist ein Ziel, kein Grund. Die Beurteilungskriterien führen die Beschränkung auf externe Faktoren wie den Wunsch zum Wiedererhalt der Fahrerlaubnis ausdrücklich als Kontraindikator (Kriterium PUG 2, Indikator 13).
Auf dieser Seite stehen die Fragen, geordnet nach sechs Gesprächsphasen, die Absicht hinter jeder Phase und die Fragetechnik, mit der der Psychologe nachfasst. Die Fragen stammen aus unserer internen Sammlung von 147 dokumentierten Gutachterfragen, also aus der Beratungspraxis von MPU Guru, nicht aus einem amtlichen Katalog.
In dieser Ordnung entfällt bei der Fragestellung Punkte und Straftaten die Konsumphase, dort bleiben fünf. Die Reihenfolge legt der Psychologe fest, abhängig von der Befundlage. Nach unserer Beratungserfahrung dauert das Gespräch 45 Minuten bis anderthalb Stunden und steht meistens am Ende des Untersuchungstags. Zum Tagesablauf: MPU-Ablauf.
Der medizinische Fragebogen vor dem Gespräch
Vor dem psychologischen Gespräch steht ein medizinischer Fragebogen. Manche Begutachtungsstellen schicken ihn vorab zu, andere legen ihn am Untersuchungstag vor. Er wird erhoben, bevor das Gespräch beginnt, und genau das macht ihn für das Gespräch danach so wichtig.
Abgefragt sind dort dieselben Themen wie später beim Psychologen: Konsumbeginn, Entwicklung, Durchschnittsmenge pro Woche, Trinkanlässe, konsumfreie Tage, Kontrollverluste, Filmrisse, Konflikte in Familie und Beruf, Dauer der Abstinenz, Umgang mit Angeboten auf Feiern. Bei Drogen zusätzlich Einstiegsalter, Substanzen, Dosierung, Mischkonsum und Wendepunkt.
Was du ankreuzt, ist der erste erhobene Datensatz des Tages. Die Beurteilungskriterien verpflichten den Gutachter ausdrücklich dazu, Widersprüche zwischen Fragebogen, ärztlicher Anamnese und Gesprächsinhalten anzusprechen und die Ursache zu klären. Wenn du im Fragebogen „zwei Bier am Wochenende" ankreuzt und im Gespräch eine andere Konsumgeschichte erzählst, steht der Widerspruch schriftlich im Raum, bevor jemand nachfragt. Nimm dir für den Bogen deshalb Zeit.
Dieselbe Sache an zwei Stellen von zwei Personen zu erfragen ist kein Zufall. Die Übereinstimmung ist selbst ein Befund.
Die Pyramidentechnik: wie der Gutachter nachfragt
Die Fragetechnik im Untersuchungsgespräch hat einen Namen. Sie heißt Pyramidentechnik und geht auf Barthelmess und Kollegen (1993) zurück. Vier Ebenen, von oben nach unten immer enger:
- Offene Frage. „Erzählen Sie mir, wie der Abend abgelaufen ist." Die Beurteilungskriterien empfehlen dazu die Instruktion: „Bitte schildern Sie mir den Ablauf so, dass ich ihn mir vorstellen kann, als ob ich ihn in einem Film sähe." Der Gutachter legt damit eine breite Informationsbasis.
- Verständnisfrage. „Was meinen Sie mit vorgeglüht?" Fachbegriffe und Sammelwörter zerlegt er in konkretes Verhalten.
- Nachfrage. „Wer war noch dabei, und wie ging es danach weiter?" Lücken in der Erzählung füllt er auf.
- Präzisierungsfrage. „Wie viele Gläser genau, zwischen wann und wann?" Am Ende steht die Zahl.
Von Ebene zu Ebene sinkt der Textanteil und steigt die Zielgenauigkeit. Daher das Bild der Pyramide. Die vier Ebenen stehen in den Beurteilungskriterien, die Beispielfragen dazu stammen aus unserer Vorbereitung. Was wir daraus folgern: Ein vorbereiteter Satz beantwortet nur die oberste Ebene. Die drei Ebenen darunter treffen auf nichts.
Wovon das psychologische Untersuchungsgespräch eigentlich handelt, sagen die Beurteilungskriterien der Fahreignung in einem einzigen Satz. Kapitel C.1, nach Wagner und Kranich (2011):
Vier Begriffe darin ordnen für uns jede einzelne Frage ein: aktenkundige Anknüpfungstatsachen, also die Akte als Ausgangspunkt. Hintergründe und Ursachen. Subjektive Erlebniswelt. Und die Entwicklung seit dem Fehlverhalten. Wer diese vier Begriffe kennt, kann jede Frage im Gespräch einordnen, auch eine, die er vorher nie gehört hat.
147 dokumentierte Gutachterfragen, elf Anliegen
Aus unserer langjährigen Beratungspraxis haben wir 147 dokumentierte Gutachterfragen ausgewertet. Sie verdichten sich auf elf Anliegen.
Das ist kein Widerspruch, sondern der Befund selbst. 22 der 147 Formulierungen sind wortgleiche Doppelungen.
Unabhängig von dieser Sammlung führen wir für jede Fragestellung einen Kernfragenbogen mit elf Positionen. Bei Alkohol und Drogen lauten sie: Person, Anlass und Bedenken der Behörde, Hergang, Entwicklung des Konsums, negative Auswirkungen, Selbsteinschätzung, Ursachen, Wendepunkt, Rückfallrisiko, Strategien, Nutzen der Vorbereitung. Die Punktespur hat ebenfalls elf Positionen, die ersten drei sind identisch, ab der vierten ist sie anders besetzt.
Daraus folgt eine unbequeme Einsicht. Wer die 147 Formulierungen auswendig lernt, lernt dieselben elf Anliegen immer wieder neu und versteht keines davon. Wer dagegen zu jedem der elf Anliegen eigenes Material hat, beantwortet auch die 148. Frage, die in keiner Sammlung steht.
Den Katalog selbst geben wir nicht heraus. Nicht aus Geheimniskrämerei, sondern weil eine Fragenliste ohne die Arbeit dahinter genau die Sicherheit vortäuscht, die im Gespräch an der zweiten Nachfrage zerbricht.
Phase 1: Einstieg und Deliktanalyse
In der Deliktanalyse geht es um jedes aktenkundige Delikt einzeln. Typische Fragen aus unserer Sammlung: Was ist genau passiert? Welche Delikte legt man Ihnen zur Last? Gibt es weitere aktenkundige Verstöße? Wann haben Sie vor der Fahrt konsumiert? Wie empfanden Sie die Wirkung bei Fahrtantritt? Warum sind Sie gefahren? Haben Sie sich fahrtüchtig gefühlt? Sind Sie häufiger unter Einfluss gefahren? Was hätte alles geschehen können?
Bestimmte Angaben fragt praktisch jeder Gutachter ab, weil die Beurteilungskriterien ihr unbegründetes Fehlen dem Gutachten als Mangel anlasten (Kriterium PUG 2, Indikator 8): Trinkmenge, Trinkzeit, empfundene Wirkung und der Zeitraum zwischen letztem Konsum und Fahrtantritt, dazu die Deliktumstände wie Fahrstrecke, Unfallbeteiligung und Einfluss der Beifahrer.
Wir lesen daraus drei Prüfrichtungen, die gleichzeitig laufen: ob deine Schilderung zur Akte passt, ob du beim Verhalten bleibst statt beim Etikett, und ob du deine Motivation am Delikttag benennen kannst. Die Einzelteile stehen in Kriterium O 3 N und in Kriterium PUG 2, Indikator 18; die Bündelung zu dreien ist unsere Lesehilfe. „Es kam zu einer Schlägerei" steht dort wörtlich als Beispiel für eine pauschale, distanzierte Darstellung. Gerügt wird an dieser Stelle das Gutachten, wenn Hergang und Handlungsanteile nicht nachgefragt wurden. Für dich heißt das: Es wird nachgefragt.
Das folgende Beispiel stammt nicht aus einem echten Fall, sondern aus den Beurteilungskriterien der Fahreignung, wo es als Muster für eine wertfrei formulierte Rückmeldung steht:
Phase 2: Konsum
Der Konsumblock zielt auf den Verlauf, nicht auf den Delikttag: Wie hat sich Ihr Konsum vor den Auffälligkeiten entwickelt? Ab wann und wie häufig? Wie konnte sich das so steigern? Welche Wirkung empfanden Sie als angenehm? Hatten Sie Blackouts? Wie haben Sie auf andere gewirkt? Wie haben Sie Konsum und Fahren getrennt? Haben Sie sich Grenzen gesetzt, und warum gerade diese?
Der Detailgrad ist dabei fachlich vorgeschrieben. Die Beurteilungskriterien verlangen konkrete Mengen und Häufigkeiten und die Klärung, was der Betroffene mit einer Konsumeinheit überhaupt meint. Pauschale Angaben gelten als Mangel des Gesprächs, den der Gutachter durch Nachfragen beheben muss. „Ab und zu mal ein Bier" beendet also nichts, es verlängert.
Belastbar wird das über ein einfaches Raster, mit dem wir in der Vorbereitung arbeiten: Zeitraum, wie oft, wie viel, welcher Kontext. Eine Beispielzeile: 17 bis 19 Jahre, jedes Wochenende, sechs Bier, Treffen mit Freunden. In unserem Kernfragenbogen für Punkte und Straftaten tritt an die Stelle des Konsumverlaufs die Fahrbiografie: seit wann Führerschein, geschätzte Gesamtfahrleistung, Selbsteinschätzung damals gegen heute.
Phase 3: Gründe und Ursachen
Nach unserer Beratungserfahrung ist dieser Block der schwerste. Welche Gründe sehen Sie für Ihren Umgang mit Alkohol? Wie groß war Ihr eigener Anteil an der damaligen Situation? Was waren aus heutiger Sicht Ihre Konsummotive? In der Punktespur kommt die Frage hinzu: Wie hängen diese Ursachen mit dem Straßenverkehr zusammen?
Hier entscheidet sich viel. Die Beurteilungskriterien formulieren es klar: Wer die Ursachen seiner Auffälligkeiten situativen, nicht kontrollierbaren Bedingungen oder schlicht dem Zufall zuschreibt, erlebt sie als nicht beeinflussbar. Dann liegt keine günstige Motivation für eine Veränderung vor. „Ich hatte Pech" und „das war eine blöde Situation" wirken deshalb nicht bescheiden, sondern prognostisch ungünstig.
Ordnung bringen fünf Felder, mit denen wir in der Vorbereitung arbeiten: Lebensumstände, körperliche und medizinische Faktoren, eigene Überzeugungen, soziales Umfeld, psychische Belastung. Auf einen Unterschied kommt es dabei an: Eine Ursache erklärt, warum du so reagiert hast. Eine Entschuldigung erklärt, warum jemand anders schuld war. Gefragt ist das Erste.
Phase 4: Veränderungen
Die Phase Veränderungen fragt nach dem, was seither anders läuft. Was hat sich seit Ihrer Abstinenz verändert? Wie haben andere darauf reagiert? Wie gehen Sie heute mit den Problemen von damals um, und wie mit neuen? Welche Vorsätze haben Sie gefasst, und warum sollte es Ihnen jetzt gelingen? Was macht Sie sicher, dass Sie nicht wieder auffällig werden?
Die Beurteilungskriterien nennen drei Antwortmuster ausdrücklich als ungünstig: die Begründung über externe Faktoren wie den Wunsch nach der Fahrerlaubnis, das pauschale Statement ohne Selbstbezug („Das darf sich nicht wiederholen"), und die Begründung allein über die Teilnahme an einem Abstinenzprogramm.
Der dritte Punkt überrascht viele. Ein sauberer Abstinenznachweis ist der Beleg für die Veränderung, nicht ihre Erklärung. Die Erklärung musst du selbst liefern. Wir arbeiten dafür mit zehn Lebensbereichen, das ist unsere Ordnung und kein Katalog der Beurteilungskriterien: Umfeld, Partnerschaft, Familie, Beruf, Finanzen, Freizeit, Körper, Psyche, persönliche Entwicklung, Problembewältigung.
Phase 5: Rückfallvorsorge
Die Rückfallvorsorge fragt nach dem, was du dir für den Ernstfall vorgenommen hast. Wie beurteilen Sie die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls? Welche Strategien haben Sie entwickelt? Gibt es Risikofaktoren in Ihrer aktuellen Lebenssituation? Welche Momente könnten kritisch sein? Wie schätzen Sie die Stabilität Ihrer Veränderung ein?
Die erste dieser Fragen sortiert gegen die Intuition. Gesucht ist die realistische Selbsteinschätzung, nicht die Garantie: Die Beurteilungskriterien verlangen, dass der Klient seine Kompetenzen im Umgang mit Risikosituationen realistisch einschätzt. Wer das lebenslange Restrisiko benennt und dazu einen Plan hat, liefert den besseren Befund.
Der Plan besteht aus zwei Sorten Strategie, und beide braucht es. Vermeidungsstrategien halten dich aus Risikosituationen heraus. Bewältigungsstrategien greifen in dem Moment, in dem sich die Situation nicht vermeiden lässt. Wer nur vermeidet, hat für den Tag, an dem es nicht geht, keinen Plan.
Zwei Fragen stellen wir selbst in der Vorbereitung, weil das Gespräch erfahrungsgemäß in diese Richtung geht: Wie würdest du mit einem Schicksalsschlag umgehen, ohne rückfällig zu werden? Und: Angenommen, es kommt doch zu einem Rückfall, wie gehst du damit um? In der Sammlung der Gutachterfragen stehen sie nicht.
Phase 6: die Wissensfrage am Ende
Am Ende des Gesprächs kann eine Wissensfrage kommen. Bei Alkohol und Drogen ist es die Widmark-Formel, bei Punkten und Straftaten die Anhalteweg-Formel. Ob sie kommt, entscheidet der einzelne Gutachter, das deckt sich mit unserer Beratungserfahrung. Die Beurteilungskriterien kennen Wissensfragen als Erhebungsform: Kriterium PUG 3, Indikator 6 verlangt, dass die gestellten Fragen im Gutachten nachvollziehbar wiedergegeben werden. Welche Formel gefragt wird, legen sie nicht fest.
Für den Anhalteweg gibt es eine verbreitete Faustformel. Sie steht in keiner Rechtsnorm und in keiner unserer Fachquellen, sie ist eine Überschlagsrechnung. Der Anhalteweg setzt sich aus Reaktionsweg und Bremsweg zusammen. Reaktionsweg: Geschwindigkeit geteilt durch zehn, das Ergebnis mal drei. Bremsweg: Geschwindigkeit geteilt durch zehn, das Ergebnis mal sich selbst. Bei 100 km/h also 30 Meter plus 100 Meter, zusammen 130 Meter. Bei einer Gefahrenbremsung halbiert sich der Bremsweg, der Reaktionsweg bleibt gleich: 30 plus 50, zusammen 80 Meter. Wer nur den Bremsweg nennt, hat die halbe Rechnung und im Gespräch eine vermeidbare Blöße.
Ob die Formel abgefragt wird, hängt vom Gutachter ab. Wer sie kann, hat vor allem einen anderen Vorteil: Er merkt selbst, wenn seine Trinkmengenangabe nicht zum gemessenen Wert passt.
Fangfragen gibt es nicht, Konsistenzprüfungen schon
Fangfragen im Sinne von Tricks gibt es in der MPU nicht. Was es gibt, sind Konsistenzprüfungen. Wir unterscheiden dabei fünf Ebenen, die Beurteilungskriterien führen sie nicht als Liste: gegen die Akte, gegen die Messwerte, gegen den Fragebogen vom Vormittag, gegen deine eigene Aussage von vor zwanzig Minuten und gegen allgemeines Erfahrungswissen.
Die letzte Ebene wird leicht unterschätzt. Ein Beispiel aus den Beurteilungskriterien: Wer angibt, die Treffen der Anonymen Alkoholiker zu besuchen, kennt aber keinen der zwölf Schritte. Ein zweites: Wer nur „in Verführungssituationen" konsumiert haben will, aber die Szene aktiv aufgesucht und gezielt beschafft hat. Niemand stellt hier eine Falle. Die Angaben passen einfach nicht zueinander.
Entscheidend ist, was danach kommt. Der Gutachter ist verpflichtet, Widersprüche durch Rückmeldung und Nachfragen aufzulösen, bevor er bewertet. Eine einzelne unklare Aussage kippt das Gespräch nicht. Unauflösbar wird ein Widerspruch erst, wenn nichts dahintersteht. Auch Nervosität am Anfang ist eingeplant, die Kriterien nennen die „anfängliche, situativ bedingte Ängstlichkeit" ausdrücklich.
Mehr dazu, warum Offenheit nicht dasselbe ist wie Bestehen: Ehrlich sein in der MPU und Warum die MPU kein „Idiotentest" ist.
Wie das Gespräch endet
Das psychologische Untersuchungsgespräch endet nicht offen. Die Beurteilungskriterien verlangen am Gesprächsende eine vorläufige Sachstandsmitteilung: Der Gutachter sagt, wo er steht, und wenn Laborbefunde, Therapieberichte oder eine Fahrverhaltensbeobachtung noch fehlen, sagt er, woran es hängt. In klaren Fällen nennt er oft schon eine Einschätzung. Verbindlich ist allein das schriftliche Gutachten, das nach zwei bis sechs Wochen kommt, im Schnitt nach drei bis vier.
Fällt die Rückmeldung negativ aus, gilt in den Fällen, die wir begleiten, eine klare Regel: Schieb keine Argumente nach. Das bringt nichts und kann schaden.
Stattdessen: sachlich nachfragen, was konkret gefehlt hat. Und mitschreiben, direkt danach im Auto oder im Wartebereich. Diese Antwort ist das wertvollste Material für den zweiten Versuch. Wie es dann weitergeht: MPU nicht bestanden.
Wer dir da eigentlich gegenübersitzt
Der Gutachter ist Psychologe. Er hat Menschen mit einer einzigen Fahrt gehört und Menschen mit zwanzig Jahren Konsum. Was du erzählst, kennt er in irgendeiner Form schon.
Was mit deinen Angaben passiert, ist geregelt: Sie fließen in das schriftliche Gutachten ein. Wie dieses Gutachten zugestellt wird, wird vorher festgelegt, entweder nur an dich oder zusätzlich direkt an die Fahrerlaubnisbehörde. Wir empfehlen immer die Zustellung nur nach Hause. Achtung: Manche Fahrerlaubnisbehörden legen eine Schweigepflichtentbindung bei und lassen sie unterschreiben. Sag deshalb am Untersuchungstag noch einmal ausdrücklich, dass das Gutachten nur nach Hause gehen soll.
Hast du die Zustellung nur nach Hause gewählt, entscheidest du, ob du das Gutachten der Fahrerlaubnisbehörde vorlegst. Bringst du das geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf die Behörde nach § 11 Absatz 8 Satz 1 FeV auf deine Nichteignung schließen. Auf diese Folge muss sie dich nach Satz 2 schon in der Anordnung hinweisen. Was du im Gespräch über Menschen aus deinem Umfeld sagst, hat in dem Gutachten nichts zu suchen, solange es nichts mit deiner Fahreignung zu tun hat.
Und noch etwas: Wenn bei dir nichts eskaliert ist, wenn es zweimal war und danach nie wieder, geht es trotzdem um Hintergründe und Ursachen. Der Gutachter will wissen, warum es überhaupt dazu kam und warum es seitdem nicht wieder passiert ist. Die Beurteilungskriterien verlangen, dass Entwicklungsverläufe ausreichend hinterfragt werden (Kriterium PUG 2, Indikator 12).
Warum auswendig gelernte Antworten scheitern
Auswendig gelernte Antworten scheitern nicht am Gedächtnis, sondern an der Nachfrage. Die Beurteilungskriterien empfehlen dem Gutachter für Klienten, die eine Vorbereitung gemacht haben, ausdrücklich einen Satz: „Können Sie mir mal an einem Beispiel darstellen, wie Sie das meinen?" Je professioneller deine Sprache klingt, desto näher liegt diese Aufforderung. Wer „Rückfallprophylaxe" sagt und dann keine Situation aus dem eigenen letzten halben Jahr nennen kann, steht schlechter da als jemand, der es in eigenen Worten erzählt.
Zu Notizen raten wir deshalb ab. Eine Ausnahme machen wir: eine Deliktübersicht mit Daten, Werten und Zeiträumen. Exakte Zahlen sind unter Anspannung schwer abrufbar, und ein Zahlenfehler sieht im Protokoll aus wie ein Widerspruch. Alles darüber hinaus wirkt gegen dich, denn wer sich überwiegend auf vorbereitete Unterlagen stützt, erzeugt genau den Eindruck, den er vermeiden wollte.
Einen Tonmitschnitt empfehlen wir nicht. Bei einer guten Begutachtungsstelle brauchst du ihn normalerweise nicht.
Was in den letzten Tagen davor wirklich hilft: Kurz vor der MPU.
Bei Punkten und Straftaten entfällt in dieser Ordnung die Konsumphase. Übrig bleiben fünf.
Rechtsstand und Quellen
Dieser Ratgeber gibt den Stand vom 29.08.2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Fachliche Grundlage: Beurteilungskriterien, Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung, 5. Auflage, DGVP und DGVM. Dazu die interne Fragensammlung von MPU Guru mit 147 dokumentierten Gutachterfragen und die Praxiswerte von MPU Guru, Stand 29.08.2026. Angaben, die wir ausdrücklich unserer eigenen Praxis zuschreiben, sind Erfahrungswerte aus der Beratung, keine erhobene Statistik.
Genannte Norm: § 11 Absatz 8 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), zitiert nach dem amtlichen Volltext auf gesetze-im-internet.de. Rechtsstand: 29.08.2026.
Die sechs Phasen des psychologischen Untersuchungsgesprächs
Wir ordnen das psychologische Untersuchungsgespräch bei Alkohol und Drogen in sechs inhaltliche Phasen. Diese Gliederung ist eine Lesehilfe von MPU Guru. Die Beurteilungskriterien kennen kein Phasenmodell, sie ordnen die Themenbereiche den Hypothesen und Kriterien zu und überlassen Reihenfolge und Gewichtung dem Gutachter. Jede Phase hat eigene Fragen und eine eigene Absicht.
| Phase | Worum es geht | Eine Frage aus dieser Phase |
|---|---|---|
| 1. Einstieg und Deliktanalyse | Anlass, Aktenlage, Hergang jedes Delikts | „Was ist genau passiert?" |
| 2. Konsum | Entwicklung, Menge, Häufigkeit, Funktion | „Wie hat sich Ihr Alkoholkonsum vor den Auffälligkeiten entwickelt?" |
| 3. Gründe und Ursachen | innere und äußere Auslöser des Verhaltens | „Was waren aus heutiger Sicht Ihre Konsummotive?" |
| 4. Veränderungen | Wendepunkt, neue Gewohnheiten, Umfeld | „Welche Vorsätze haben Sie gefasst, und warum sollte es Ihnen jetzt gelingen?" |
| 5. Rückfallvorsorge | Risikosituationen, Strategien, Stabilität | „Welche Strategien haben Sie entwickelt, um Rückfällen vorzubeugen?" |
| 6. Ende | Wissensfrage, Lerneffekt, offene Schlussfrage, vorläufige Sachstandsmitteilung | „Wollen Sie noch etwas hinzufügen?" |
Unter der psychologischen Exploration in der Fahreignungsbegutachtung versteht man interviewbasierte Erhebungstechniken, die dazu dienen, ausgehend von aktenkundigen Anknüpfungstatsachen, entscheidungsrelevante Informationen über Hintergründe und Ursachen der Verhaltensauffälligkeit sowie die subjektive Erlebniswelt des untersuchten Kraftfahrers und die Entwicklung relevanter verkehrsbezogener Verhaltenselemente seit dem anlassbezogenen Fehlverhalten zu gewinnen.
So sieht eine Konfrontation im Untersuchungsgespräch aus
Versuchen Sie, mir zu erklären, was ich im Moment nicht so recht begreife: Der Unfall mit Körperverletzung zwei Jahre davor hat, wie Sie geschildert haben, schlimme Folgen für Sie gehabt, wie erklärt es sich, dass Sie erneut unter Alkoholeinfluss einen weiteren Unfall verursacht haben?
Sieh dir den Bau dieses Satzes an. Kein Vorwurf, keine Unterstellung, keine Falle. Der Gutachter legt zwei deiner eigenen Angaben nebeneinander und bittet dich, die Lücke dazwischen zu schließen.
Was hier nach unserer Beratungserfahrung nicht trägt: Abwehr („Das habe ich so nicht gesagt"), Reue ohne Inhalt („Das war der größte Fehler meines Lebens") und der Wechsel des Themas. Was trägt: die ehrliche Antwort darauf, warum die erste Erfahrung damals nicht gereicht hat. Genau diese Antwort ist das Kernstück der Deliktaufarbeitung.
Wo die Spuren Alkohol, Drogen und Punkte auseinanderlaufen
Alkohol, Drogen und Punkte folgen derselben Gesprächsarchitektur, jeweils elf Positionen in gleicher Abfolge. Identisch besetzt sind aber nur die ersten drei. Ab Position 4 laufen die Spuren auseinander.
| Position | Alkohol | Drogen | Punkte/Straftaten |
|---|---|---|---|
| 3 | „Was ist alles passiert? Erklären Sie die Auffälligkeiten." | identisch | identisch |
| 4 | „Wie hat sich Ihr Alkoholkonsum entwickelt?" | „Wie hat sich Ihr Konsumverhalten entwickelt?" | „Warum haben Sie nach den ersten Punkten und Geldstrafen nichts an Ihrer Fahrweise geändert?" |
| 6 | „Konsum auf einer Skala von 1 bis 10? Waren Sie abhängig?" | identisch | „Welche Einstellung hatten Sie früher zu Verkehrsregeln? Waren Sie ein guter Fahrer?" |
| 7 | „Gründe für den erhöhten Alkoholkonsum?" | „Gründe für den erhöhten Drogenkonsum?" | „Woher kommt die Tendenz, sich über Regeln hinwegzusetzen?" |
| 10 | „Welche Strategien gegen einen Rückfall?" | identisch | „Welche konkreten Strategien gegen erneute Verkehrsauffälligkeiten?" |
Die sechs Phasen unserer Ordnung in je einem Satz
Einstieg und Deliktanalyse. Jedes aktenkundige Delikt einzeln, auf der Verhaltensebene, mit Menge, Zeit, Wirkung, Strecke und Motiv.
Konsum. Der Verlauf vor den Auffälligkeiten in Zeiträumen, Häufigkeiten, Mengen und Funktionen, nicht nur der Delikttag.
Gründe und Ursachen. Was in dir und um dich herum zu dem Verhalten geführt hat, und wie das mit dem Straßenverkehr zusammenhängt.
Veränderungen. Der Wendepunkt und das, was seither anders läuft, belegt in konkreten Lebensbereichen statt in Vorsätzen.
Rückfallvorsorge. Die eigenen Risikosituationen, dazu je eine Vermeidungs- und eine Bewältigungsstrategie, alltagstauglich.
Ende. Wissensfrage, Lerneffekt der Vorbereitung, offene Schlussfrage, danach die vorläufige Sachstandsmitteilung.
Häufige Fragen zum psychologischen Gespräch
Gibt es einen festen Fragenkatalog für die MPU?
Nein. Die Themen stehen fest, Reihenfolge und Gewichtung legt der Psychologe fest, abhängig von der Befundlage.
Wie lange dauert das Gespräch?
45 Minuten bis anderthalb Stunden. Der ganze Untersuchungstag dauert drei bis fünf Stunden, mit Wartezeiten zwischen den Teilen.
Darf mein Anwalt oder mein Vorbereiter mit ins Gespräch?
Nein. Die Teilnahme von Rechtsvertretern, Vorbereitern oder Familienangehörigen gilt in den Beurteilungskriterien als Mangel. Mit deinem Einverständnis sind Ausnahmen möglich, etwa ein von der Begutachtungsstelle bestellter Dolmetscher.
Darf ich Notizen mitnehmen?
Belege und Gedächtnisstützen ja. Wer sich überwiegend auf vorbereitete Unterlagen stützt, schadet sich. Unsere Empfehlung: nur eine Deliktübersicht mit Daten und Werten.
Was ist, wenn ich mich an etwas nicht erinnere?
Vergessen ist normal. Bei einem Unfall oder einer folgenreichen Nacht gilt eine Erinnerungslücke laut Beurteilungskriterien allerdings als wenig plausibel, und der Gutachter klärt nach.
Sind die Fragen bei Alkohol und bei Punkten dieselben?
Am Anfang ja, die ersten drei Positionen unseres Kernfragenbogens sind identisch. Am Ende stimmen beide Spuren nur der Sache nach überein, beide schließen mit einer offenen Frage. Dazwischen fragt die Substanzspur nach dem Konsum, die Punktespur nach der Einstellung zur Regel.
Erfahre ich das Ergebnis der MPU-Prüfung noch am selben Tag?
Am Gesprächsende kommt eine vorläufige Sachstandsmitteilung. Verbindlich ist allein das schriftliche Gutachten nach zwei bis sechs Wochen.
Die elf Anliegen kennst du jetzt
Was sich von außen nicht ersetzen lässt, sind deine eigenen Antworten darauf und eine ehrliche Rückmeldung, ob sie tragen.
Der erste Schritt ist keine Prüfung. Im kostenlosen Erstgespräch klopfen wir ein paar Eckdaten ab und vereinbaren den Termin für das Kennenlerngespräch. Dort geht es darum, was bei dir überhaupt passiert ist und was davon in der Akte steht. Erst danach ergibt eine Prüfungssimulation Sinn, in der eine Psychologin die Fragen mit den echten Nachfragen stellt.
Wenn dir der Anruf schwerfällt, schreib uns per WhatsApp. Das erste Mal, in dem man es ausspricht, ist das schwerste. Du musst am Telefon nichts erzählen, was du noch nicht erzählen willst.
Erreichbar sind wir Montag bis Freitag 10 bis 20 Uhr. Über WhatsApp kannst du jederzeit schreiben, unsere Antwort kommt spätestens am Folgetag. Einen Rückruf zur Wunschzeit vereinbaren wir dir ebenfalls.